Bauland um Gartenland erweitern - Auswirkungen auf Baufenster

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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W

Wastl

Stimmt, dass sowas festgelegt sein kann, ist mir auch bekannt. Unser Grundstück ist sehr klein, und meines Wissens ist die einzige Vorgabe, dass wir vorne einen Abstand zur Straße einhalten müssen.
Sorry wenn ich das anbringe, aber schon etwas naiv, oder?
Du erwirbst ein Baugrundstück, ohne zu wissen was und wie du konkret darauf bauen darfst? Respekt, mit so viel Leichtfertigkeit wird der Bau bestimmt spannend.
Ich würde dir empfehlen dringend den zu Grunde liegen Bebauungsplan mit einem Fachmann durchzusprechen, damit du weißt was du wie und wo bauen darfst.
 
sirhc

sirhc

Entschuldigung angenommen, weil du komplett daneben liegst.

Wir haben das Grundstück erworben in dem Wissen, wie es bebaut werden kann. Und wir hätten es nicht gekauft wenn wir nicht vorher abgeklärt hätten, dass wir es auch nach unseren Vorstellungen bebaut bekommen. Der Bebauungsplan liegt uns vor und wurde uns vor dem Kauf auch ausführlich erklärt.

Jetzt ergibt sich nachträglich die Möglichkeit, durch den Erwerb des Gartens in der Breite zu wachsen. Daher überlege ich, 90 Grad gedreht zu planen, sprich mehr in die Breite statt in die Tiefe zu planen. Aus diesem Grund die Frage nach der Baulast bzw. wie sich zwei Grundstücke kombinieren lassen. Das war anfangs nicht Gegenstand der Überlegungen und hier habe ich entsprechend offene Fragen.

Ist das nicht möglich oder der Garten schlicht zu teuer, kein Beinbruch und die Planung geht weiter wie ursprünglich vorgesehen.

Viele Grüße
 
D

DG

Hallo sirhc,

es gibt Möglichkeiten, wie Du das Gartenland nutzen kannst, um ein breiteres Haus zu bauen. Grundsätzlich kannst Du das Baufenster mit Deinem Haus verlassen, wenn Du dafür an anderer Stelle im Baufenster eine gleich große Verzichtsbaulast eintragen lässt - damit ist gesichert, dass Du das Baufenster änderst, aber eben nicht mehr überbaubare Fläche hast als geplant. Wenn die Verschiebung aus dem Baufenster dazu führt, dass Du zusätzlich eine Abstandsflächenbaulast vom Nachbarn bräuchtest, kannst Du dessen Fläche auch einfach erwerben und Deinem Grundstück zuschlagen. Dann fällt die Abstandsflächenbaulast weg.

Ob sich das in Deinem Fall lohnt, welche Kosten das auslösen würde und wie man davon ausgehend zu einem Preis für das Gartenland kommt, kann ich Dir relativ schnell erklären, wenn Du mir einen Plan vom Haus und eine Lagebezeichnung zukommen lässt. Kontaktdaten in meinem Profil

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
sirhc

sirhc

Einen richtigen Plan vom Haus gibt es noch nicht, nur ein paar Skizzen und Pläne im Kopf. Die neue Planungsvariante in Kombination mit dem Garten habe ich noch gar nicht zu Papier gebracht.

Wichtig für mich ist im Prinzip die Info, dass Land, welches kein Bauland ist, grundsätzlich eine (Abstandsflächen)Baulast übernehmen kann. Das finde ich zwar unlogisch, aber wenn es so ist, dann nehme ich das so hin.

Viele Grüße
 
D

DG

Das ist so. Ist aus anderer Sicht auch logisch, aber wenn man das erklären will, wird's schnell Fachchinesisch.

Mehr Infos gerne, wenn die Planung konkreter ist. Grundsätzlich reicht mir aber eine grobe Skizze und eine korrekte Lagebezeichnung, dann kann ich Dir in 10 Minuten erklären, ob sich der Gedankengang lohnt. Wenn nicht, kannst Du Deine Planungen dann in die richtige Richtung lenken und verschwendest keine Zeit mit Dingen, die eh ineffektiv sind.

Ist nur ein Angebot, aber ich denke, es würde Dich schnell weiterbringen.

MfG
Dirk Grafe
 
EveundGerd

EveundGerd

Ich muss hier mal eingreifen:

So einfach ist es nämlich dann doch nicht.

1. Ein Baufenster ist ein Baufenster
2. Frage die Gemeinde, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben wird bzgl des Gartengrundstückes. Möglicherweise wird sie es als Ausgleichsfläche nutzen wollen.
3. Eintragung einer Baulast könnte zwar erfolgen,
bringt aber nichts, wenn der Bau so wie Du es möchtest, nicht genehmigt wird.
4. Die Gemeinde kann das Gartenland, da Du es Deiner Parzelle zuschlagen willst, künftig als Bauland besteuern. Dies hätte zur Folge, dass der Bebauungsplan abgeändert werden würde.
Reines Gartenland unterliegt einer minimalen Besteuerung und muss als solches auch nachgewiesen werden.

Geh zu Deiner Gemeinde, rede mit ihr und klopf alles vorher ab.
Wenn der Verkäufer utopische Vorstellungen hat, musst Du ihm eh mit Fakten kommen.

Geh zum Bauamt und frage nach ob Du so Bauen darfst wie Du es gern möchtest. Nennt sich Bauvoranfrage.
Dein Bauvorhaben wird in den Ausschüssen Deiner Gemeinde dann beraten. Wird der Bauantrag bei Abweichungen ebenfalls. Das kann u.U. dauern!
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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