die allgemeine Empfehlung der vielen Vorschreiber, einen Fachanwalt für Baurecht hinzuzuziehen, ist die einzig sinnvolle Vorgehensweise.
Nachdem der Vertragspartner (Bauträger) seine vertraglichen Pflichten in erheblichem Umgang nicht erfüllt, steht der anderen Partei üblicherweise ein Recht auf außerordentliche Kündigung zu. Dadurch würde die Verpflichtung der Bank zur Sicherung des Kaufpreises entfallen, so daß das Kapital zurückgeführt werden müßte.
Alternativ kannst Du die Mängel im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens gerichtlich feststellen lassen. Allerdings bezweifle ich, dass Du den Bauträger überhaupt noch mal bei dir arbeiten lassen willst.
Dies kann beides aber nur von einem geeigneten Anwalt ermittelt und durchgefochten werden.
Außerdem verfügen Anwälte über die juristischen und rethorischen Fähigkeiten, um eine umfangreiche Drohkulisse aufzubauen. Der Bauträger wird erst reagieren, wenn er unter Druck gesetzt wird.
Auch wenn diese Vorgehensweise die einzige Möglichkeit darstellt, Deine Interessen zu wahren, besteht bei solchen Streitigkeiten immer auch ein Prozessrisiko. Du könntest also bei negativem Ausgang auch auf den gesamten Kosten sitzen bleiben.
Auch diesen Punkt kann nur ein Anwalt überprüfen.