Bei uns in der Wohnung hatte die Bank damit kein Problem, dass wir selbst das einbehaltene Geld ausgezahlt bekommen, indem wir Rechnungen zur Mängelbeseitigung vorzeigten (z.B. komplett neuer Parkettboden).
Im Prinzip: Einbehalt wegen Parkettschaden -> Bauträger macht nichts -> 3x Einschreiben mit Rückschein mit jeweils 2 Wochen Fristsetzung -> nach dem 3. mal "nicht reagiert" bzw. nur Gelaber -> selbst Firma beauftragt, die den gesamten Parkett rausnimmt und neu macht, Einschreiben und Rückschein dazu eine Nachricht mit "altes Parkett liegt an Tag X auf der Terrasse zur Abholung, wenn es nicht abgeholt wird, wird auf die Kosten des Bauträgers eine Entsorgung geordert".
Wichtig ist, dass man das "alte Material" so es welches gibt, nicht entsorgen darf. Vorher MUSS alles sehr gut dokumentiert sein und besonders der Schaden auch über Bilder und Zeugen (mehrere und unabhängige Firmen z.B. ) belegbar sein. Somit hätte man auch vor Gericht kein Problem auch nachträglich zu beweisen, dass der Schaden wirklich vorhanden war.
Bei uns hat auch die Tilgung des Kredits nicht begonnen, solange der Kredit nicht komplett ausgezahlt wurde - ebenso bereits Zinsen für das bereits ausgezahlte Geld und Kosten für das noch nicht ausgezahlte Geld. Die Zinsbindungsphase schrumpft und schrumpft, ohne dass eine Tilgung erfolgt. Wenn möglich - über Sondertilgung ausgleichen.
Bei Baumängeln die nicht so direkt ersichtlich sind, ist man auf ein Beweissicherungsverfahren angewiesen. Leider heißt es nicht, dass der Bau-Sachverständige selbst sich Mühe gibt und die Sachen korrekt bewertet, nur weil er vom Gericht bestellt wurde. Auch dauert es momentan bei so einem Vorgang bis zu mehreren Jahren.
Wichtig: Rechtlich muss immer der Auftraggeber eine Rechnung zahlen. Auch, wenn eiiiigentlich der Bauträger diese übernehmen - müsste - .
Mails bringen bei solchen Sachen NICHTS, nur Einschreiben mit Rückschein.