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ruppsn
Beim Bauen mit Bauträger hast Du meines Wissens nach in der Realisierungsphase kein Hausrecht, da Dir das Grundstück nicht gehört. Das ist erst mit Werkübergabe der Fall, d.h. vorher KANN der Bauträger Dir untersagen einem Sachverständigen mit auf den Bau zu bringen...bis hin dazu, dass er Dir den Zugang zur Baustelle verwehrt bis das Werk fertig ist. Das sollte einem beim Bauen mit Bauträger klar sein.Wir würden durch einen unabhängigen Bausachverständigen von TÜV oder DEKRA jeweils abnehmen lassen!
Mir persönlich hat sich das Bauen mit Bauträger nie zugesagt, aus dem obigen Grund, aber auch würde es mir stinken auf alles die Grunderwerbsteuer zu zahlen, d.h. auch auf eure ganzen Sonderwünsche/Leistungen, die zum Festpreis dazu kommen. Wäre nicht meins...