bon1980
Es sollte für seriöse Bauträger aber absolut kein Problem darstellen, im Notar-Kaufvertrag den Festpreis gemäß Bauleistungsbeschreibung auszuweisen und alle Sonderwünsche in einem Nachtragsangebot abzuhandeln. Dann fällt auf diese Beträge keine Grunderwerbsteuer an...Meine Aussage zu der Grunderwerbsteuerfreiheit der nachträglichen Sonderwünsche beim Bauträgerkauf muss ich jedoch in dieser Pauschalität revidieren!
Im Übrigen hätte ich auch niemals von unserem Bauträger gekauft, wenn der uns den Baustellenzutritt verweigert hätte. Es war aber von Anfang an klar, dass sowohl wir als auch evtl. Sachverständige jederzeit Zugang haben. In unserem Fall war das Bauen mit Bauträger daher ziemlich angenehm, da wir wie Bauherren auf die Baustelle konnten, aber trotzdem uns nicht um Versicherungen, Baustrom etc. kümmern mussten. Aufmusterungen wie Fliesen, Parkett etc. haben wir unkompliziert direkt mit den Gewerken abgerechnet.