Y
ypg
Was darunter gilt, steht ja im Kleingedruckten. darüber braucht man sich hier nicht zu streiten, noch auf dem Bau.Bauvertrag mit einem garantierten Pauschalfestprei
Ich sehe hier jetzt eher das Problem, dass durch mangelnde Kommunikation bzw. falsche sich die Fronten verhärtet haben.
Am 17.12 bzw ab dem 17.12 bis zum Gerüstabbau muss etwas vorgefallen sein, dass den BU so handeln lässt, dass er das Gerüst abgebaut hat. Oder in der Summe schon davor.
Für den Anwalt ist das jetzt natürlich eine lukrative Einnahme-Quelle. Denn ich bleibe bei meiner Aussage in #97... der Anwalt macht natürlich seine Arbeit, denn in der gewesenen Kommunikation und dem Verhalten, da steckt er auch nicht drin.
Sich hinter den an sich "kleinen Kosten" zu verstecken und stur auf sein Recht zu pochen, obwohl man selbst schon vor Vertragsabschluss viel falsch gemacht hat, ist nun mal falsch. Da muss man auch mal trennen: die Baumängel und die eigenen Fehler. Mir scheint, es wird jetzt der grosse Aufwisch gemacht, und da ist aus Eurer bzw des Anwalts Sicht zu 100% der BU Schuld.
Und wenn der Vergleich eben das aussagt, dass Ihr auf Euren Festpreis eben nicht bestehen könnt, was Erdarbeiten und Grundstück angeht (und da gehören sich spontan ergebene Mehrkosten wegen des Bodens ggf dazu... ich weiss es nicht), dann wird man sagen:
Bananenrepublik...