Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen

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S

Spiegel99

Gerne gebe ich Dir mal eine rechtliche Grundlage an, die Dir den Rücken stärkt.
Euer Fall passt perfekt zu den OLG/BGH Urteilen aus 2000/2001 (mal nach googeln), dass es klassische Akquisetätigkeit des Bauunternehmers ist. Hier wird festgelegt, dass die Erbringung von Planungsleistungen gerade nicht zu einem Architektenvertrag führt. Auch nicht durch konkludentes Handeln. Die Leistungen des Bauunternehmers sind ausschließlich zur Vorbereitung des endgültigen Angebotes zu sehen. Dafür steht dem Bauunternehmer keine Vergütung zu. Außer es wird explizit ein Preis vereinbart.
Entscheidend ist Frage: noch Anbahnung ja oder nein (Beweisfrage). Wenn nein, kann halt trotzdem Werkvertrag mit ortsüblicher Vergütung vorliegen
 
H

HilfeHilfe

ich wäre entspannt. Die beweislast hat er. Einfach mal kommen lassen.

Wenn ich nix unterschreibe dann zahle ich auch nicht
 
I

icandoit

Das ist sehr interessant. Fragt sich, ob es nach 20 Jahren immer noch genauso gesehen wird.
Dennoch hätte ich auch gern meine Fragen durch TE beantwortet gesehen zum Thema: was steht in den Unterlagen?
Der Unternehmer sagt es wurde vereinbahrt. Der AN sagt das Gegenteil.
Gibt es also keine Unterlagen.

Wer kann das beweisen?

Die mehrfache Planungsaenderung laesst zumindest einen Anfangsverdacht zu.

DIe Rechnung wuerde ich zurueckweisen mangels Vertraglicher Vereinbahrung.
Ich wuerde da erst was unternehmen, falls hier ein Anwaltliches Schreiben des GU ankommt.

IANAL
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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