Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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S

sque1989

Welches ist denn eure Situation .. links (1) oder rechts (2) von der Straße = blau? KG würde bei euch ja entfallen und ist hier auch nur optional eingetragen. Und da muss wohl das EG so stehen, dass es im Fall 1 abschüssig zur Straße geht, aber OK mit dem dort höchsten Punkt dieses Geländeabfalls ist, dann Einebnung für die Bodenplatte. Im Fall 2 wird angefüllt auf Straßenhöhe, dann Bodenplatte EG und nach rechts wieder abfallend weiter geplant.

Anhang anzeigen 76684

Und, fällt das Grundstück überhaupt in den Bereich, in dem I+D gelten?
Situation 1 wäre bei uns der Fall. Aber unser Wunsch wäre dann, dass das EG nicht auf einer Eben mit der Straße ist, sondern bei schätzungsweiße knapp 2/3 des Geländanstiegs liegt (ist aus den Zeichnungen blöd rauszulesen wiel das Haus fast das ganze Grundstück bedeckt. (Schematisch so wie im Anhang). Und bei diesem Schema ist ja eben nichts mit 70cm eingezeichnet. Wie hoch darf also mein Fußboden überhalb der darunterliegenden Straße sein bei Situation 1? Das ist die Frage.

Der Plan gilt einheitlich für das ganze Gebiet.
Screenshot_20221204_121248.png
 
S

sque1989

Du hast also schon reserviert und die Gemeinde macht Druck?

Ich kann Dir auch ans Herz legen was @K a t j a gesagt hat. Mach eine Bauvoranfrage.

Wenn da wirklich nicht viel planiert werden soll ist ja der untergeschobene Keller nur Kosten.

Trotzdem würde ich das etwas intensiver vorplanen. Hast denn schon mal einen Höhenplan vom Grundstück erstellt? Gibt es Referenzpunkte am Grundstück? Hilfreich ist des Geoportal.
Ja genau ist reserviert. Aber als wir dann verlängert haben, kam schon die Aussage dass das nur Ausnahmsweise geht, weil es noch keine anderen Interessenten gibt. Bin also gespannt was passiert wenn dann andere kommen. Aber es muss einem doch auch genug Zeit gegeben werden um das abzuklären.

Höhenplan hat der Mensch unserer Baufirma gemacht, den habe ich aber grad nicht da.

Müsste es nicht bei der Gemeinde jemandem geben der mir exakt sagen kann ob unser Vorhaben durch den Bebauungsplan gedeckt ist oder nicht? Eine Bauvoranfrage stelle ich doch eigentlich nur dann, wenn ich schon weiß dass ich entgegen des B-Plans bauen will oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
kbt09

kbt09

Müsste es nicht bei der Gemeinde jemandem geben der mir exakt sagen kann ob unser Vorhaben durch den Bebauungsplan gedeckt ist oder nicht?
Hast du denn da noch nicht gefragt? Das wäre doch der erste Schritt, was wir alle hier dazu als Aussage treffen, hat doch letztendlich ausser Meinungsbildung keinerlei Wert.
 
S

sque1989

Hast du denn da noch nicht gefragt? Das wäre doch der erste Schritt, was wir alle hier dazu als Aussage treffen, hat doch letztendlich ausser Meinungsbildung keinerlei Wert.
Habe gefragt, warte aber noch auf Antwort. Klar hast natürlich Recht, kaufen kann ich mir davon nichts. Aber eine Einschätzung über das Wochenende hatte mich interessiert. So gesehen sind dann ja alle Fragen zu Bebauungsplänen eher irrelevant hier im Forum :)

Bin aufjedenfall dankbar für die ganzen Antworten und Meinungen.
 
H

hanghaus2023

Keine Interessenten? Das ist ja erstmal gut, vermutlich der aktuellen Situation geschuldet. Ich habe auch meine Reservierung zurückgezogen.

Dein Vorhaben ist nach den von Dir zur Verfügung gestellten Angaben nicht vom Bebauungsplan gedeckt. Das wird das Bauamt Dir auch sagen können. Die kennen den Bebauungsplan und wir hier leider nicht. Du kannst da anrufen und nachfragen was die von Deiner Idee halten. Ich habe aber gern schriftlich so eine Antwort.

Daher unser Rat eine Bauvoranfrage zu stellen.
 
WilderSueden

WilderSueden

De Baufenster beginnt 5m hinter der Grundstücksgrenze und wir wollten auch in der Gegend hinsetzen.
Auf welche Höhe über Straße ist denn die Baugrenze?
Und auch wenn man nichts aufschüttet, Abfangen muss man unter Umständen trotzdem. Böschungen sind als Garten immer so mäßig gut nutzbar. Nehmt den Höhenplan vom Vermesser und zeichnet darauf mal ein wo das Haus liegt und was ihr dann tun müsst damit ihr Terrasse, etc hinbekommt. Das Problem wird zwar durch den Bebauungsplan getriggered, ist aber nicht nur darauf beschränkt. Wenn der Bungalow sich auf der Rückseite eingräbt, hat das auch Konsequenzen.
Und was ist eigentlich eure Motivation für einen Bungalow gegenüber anderen Hausformen? Da ein Bungalow die komplette Fläche auf einer Ebene unterbringen muss, ist Hanglage dort doppelt ungünstig
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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