Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang

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Y

ypg

hm… Ich finde, Punkt 2.4 erklärt es doch ganz gut, wie hoch Dein EG sein darf. Baust Du ohne UG, dann gilt OK Fertigfußboden EG.
Da müsste man einfach mal mit dem Geodreieck ran.
Das Abtragen oder Auffüllen ist übrigens meist in diesen Baugebieten nicht gewünscht. Deshalb wird dem Bauherrn die Option mit der Möglichkeit des Baus mit UG erlaubt. In meinen Augen ein fairer Kompromiss.

Wenn Ihr nur 80 qm bauen wollt, dann ist es Euer Einzelschicksal und passt tatsächlich so gar nicht in dieses Baugebiet.

Ich selbst habe mit Hang wenig Berührungspunkte Und mag persönlich auch Keller nicht. Aber es gibt bei uns in einem Nachbarort eine extreme Steigung an einer Wohnstrasse. Da sieht man die schönen terrassenförmigen Häuser, wie sie im Hang kleben, meist mit grosszügigen Fensterflächen auf mehreren Ebenen, jedes einzelne Haus ein architektonisches Unikat. Auffällig ist dann das ein oder andere mit einer recht steilen Treppe, die serpentinenartig zur Eingangstür führt. Allerdings sind die Fundamente vorn der Häuser ohne UG nicht mehr sichtbar, da sie über Jahrzehnte in die Gartengestaltung mit eingeflossen sind.
Wenn Ihr schreibt, dass ihr nur 80qm bauen wollt, dann stellt sich mir die Frage, ob ihr schon die Technik und die Abstellfläche, was ja sonst der Kellerraum in einer Wohnung ist, darin abgebildet habt.
Ich sag es mal so: es macht kaum Sinn, eine 2-Zimmer-Wohnung als Einzelhaus zu bauen. Noch weniger auf einem Hanggrundstück. Wirtschaftlich und ökonomisch nicht nachvollziehbar.
Da wir hier Euer Raumprogramm nicht kennen, gehe ich mal in die Offensive und frage, ob es tatsächlich ein realistisches Raumprogramm für Euch bzw einen Bungalow gibt.
Wenn Ihr da noch Potential seht (ihr könnt Eure Vorstellungen eines Hausentwurfes ja auch hier diskutieren lassen), dann würde ich mal über ein Hobbyraum oder einer anderen Nettigkeit der Selbstverwirklichung nachdenken, der im UG neben dem TK- und Abstellraum Platz haben könnte.
Denn Treppe laufen müsst ihr eh… das Grundstück ist definitiv nicht barrierearm und wird es auch nicht werden.
Ansonsten würde ich raten, dieses Grundstück an Eurer Stelle nicht zu kaufen.
 
S

sque1989

hm… Ich finde, Punkt 2.4 erklärt es doch ganz gut, wie hoch Dein EG sein darf. Baust Du ohne UG, dann gilt OK Fertigfußboden EG.
Da müsste man einfach mal mit dem Geodreieck ran.
Das Abtragen oder Auffüllen ist übrigens meist in diesen Baugebieten nicht gewünscht. Deshalb wird dem Bauherrn die Option mit der Möglichkeit des Baus mit UG erlaubt. In meinen Augen ein fairer Kompromiss.

Wenn Ihr nur 80 qm bauen wollt, dann ist es Euer Einzelschicksal und passt tatsächlich so gar nicht in dieses Baugebiet.

Ich selbst habe mit Hang wenig Berührungspunkte Und mag persönlich auch Keller nicht. Aber es gibt bei uns in einem Nachbarort eine extreme Steigung an einer Wohnstrasse. Da sieht man die schönen terrassenförmigen Häuser, wie sie im Hang kleben, meist mit grosszügigen Fensterflächen auf mehreren Ebenen, jedes einzelne Haus ein architektonisches Unikat. Auffällig ist dann das ein oder andere mit einer recht steilen Treppe, die serpentinenartig zur Eingangstür führt. Allerdings sind die Fundamente vorn der Häuser ohne UG nicht mehr sichtbar, da sie über Jahrzehnte in die Gartengestaltung mit eingeflossen sind.
Wenn Ihr schreibt, dass ihr nur 80qm bauen wollt, dann stellt sich mir die Frage, ob ihr schon die Technik und die Abstellfläche, was ja sonst der Kellerraum in einer Wohnung ist, darin abgebildet habt.
Ich sag es mal so: es macht kaum Sinn, eine 2-Zimmer-Wohnung als Einzelhaus zu bauen. Noch weniger auf einem Hanggrundstück. Wirtschaftlich und ökonomisch nicht nachvollziehbar.
Da wir hier Euer Raumprogramm nicht kennen, gehe ich mal in die Offensive und frage, ob es tatsächlich ein realistisches Raumprogramm für Euch bzw einen Bungalow gibt.
Wenn Ihr da noch Potential seht (ihr könnt Eure Vorstellungen eines Hausentwurfes ja auch hier diskutieren lassen), dann würde ich mal über ein Hobbyraum oder einer anderen Nettigkeit der Selbstverwirklichung nachdenken, der im UG neben dem TK- und Abstellraum Platz haben könnte.
Denn Treppe laufen müsst ihr eh… das Grundstück ist definitiv nicht barrierearm und wird es auch nicht werden.
Ansonsten würde ich raten, dieses Grundstück an Eurer Stelle nicht zu kaufen.
Also entweder abtragen oder auffüllen muss man doch am Hang so oder so, verstehe diese Aussage nicht ganz. An einem sehr steilen Hang sehe ich deine Erklärung aufjedenfall, da geht es nicht anders sinnvoll. Aber dieses Grundstück hat ca. 10% durchschnittliche Steigung und da ich denke, dass ist jetzt nicht extrem viel und einen Bungalow auf die Hälfte zu setzen sollte ansehnlich möglich sein, aber vielleicht sind wir da auch zu optimistisch.

Geplant ist eine 3-Zimmer-Wohnung als Bungalow. In den 80qm ist schon alles mit drin auch Technik und Abstellfläche. Auf der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit liegt nicht unser Fokus. Es ist unser Wunsch ein Eigenheim zu besitzen um unser Zuhause so gestalten zu können, wie wir es möchten. Dennoch sehen wir keinen Grund mehr Fläche zu bauen als wir zum Leben brauchen und ich finde nicht dass etwas generell gegen dieses Raumprogramm spricht.

Inwiefern da noch Potential zur Veränderung besteht ist natülich eine gute Frage. Wir sind jetzt schon recht lang dabei und ziemlich frustriert und dachten mit diesem Grundstück wird es jetzt endlich was, daher vielleicht.

Dass unser Vorhaben einfach nicht in dieses Gebiet passt kann natürlich sein. Wenn ich vor dem Grundstück stehe fiele es mir aber schwer das nachzuvollziehen, weil es denke ich gut reinpassen würde. Aber das kann ja auch täuschen.

Naja wir schauen mal wie es weitergeht. Danke für die ehrlichen Worte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Also entweder abtragen oder auffüllen muss man doch am Hang so oder so, verstehe diese Aussage nicht ganz
Naja, ein Fundament graben oder den Garten etwas anzugleichen hat mit abtragen oder auffüllen wenig zu tun.
und einen Bungalow auf die Hälfte zu setzen sollte
Ihr müsst nicht auf die Hälfte setzen. Das Niveau für OK wir auf der Hälfte gemessen, das dient als Referenz der Höhe.
Geplant ist eine 3-Zimmer-Wohnung als Bungalow. In den 80qm ist schon alles mit drin auch Technik und Abstellfläche. Auf der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit liegt nicht unser Fokus.
Ich weiß jetzt nicht um die Bedeutung des Bungalows bei Euch bzw das Warum, seinen Hauswunsch Bungalow zu benennen. meist wollen diese Bauherren die Barrierearmut, aber das ist ja bei Hanggrundstück eh raus.
Wenn es nicht um die Wirtschaftlichkeit geht:
Euch steht es quasi frei, ein schicki UG zu bauen und den oder die beiden Schlafräume in den Galeriebereich ins EG zu bauen. Wahnsinn, könnte ein richtig geiles Haus werden. Richtige Südausrichtung, tolle Hangvoraussetzungen!
wie wir es möchten.
Gibt es selten. Es gibt ein „wie die Gemeinde es regelt“. Ist in meinen Augen aber auch richtig.
 
H

hanghaus2023

Er hat das selbst über Geoportal rausgelesen und gemeint er macht das damit. Von einer offiziellen Vermessung weiß ich nichts.
Der Bayernatlas gibt aber nur gleichmäßige Gefälle an. Habe ich auch schon versucht. Von dem erhöten Niveau merktst da nix.

Du solltest das Grundstück vermessen lassen. Für den Plan brauchst doch die Höhen sowieso.

Vor der Vermessung durch den Vermesser, kannst ja erstmal mit einem Laser und Bandmass selber vermessen.

Ich warte immer noch auf einige Bilder vom Grundstück. Das Luftbild im Bayernatlas sagt auch nix aus.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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