Die Befristung ist doch das Problem hier überhaupt nicht und niemand sollte daraus eins machen, wenn er in seiner persönlichen Situation darin keins sieht. Auch hier wieder, das muss individuell betrachtet werden und der TE hat nicht angefragt, ob es mit einem befristeten Vertrag Sinn ergibt oder den Anschein geweckt, dass es bei ihm Probleme diesbezüglich darstellt.
Befristete Verträge werden akzeptiert, bei der einen Bank, wenn er schon mal verlängert wurde, bei der anderen Bank, wenn sich der Job an einem anderen nahtlos angeschlossen hat und bei anderen Banken ist das egal. Die Ing wurde schon mal benannt, 3 Abrechnungen hin und schon passt es diesbezüglich.
Das nicht abgeben zu müssen, wie es ein User hier kundgetan hat, sagt auch nichts aus, den erstens ist das anzugeben und nicht selten aus der Abrechnung ersichtlich, da das Eintritts-, und das Austrittsdatum in der Abrechnung angegeben ist.
Ob ein befristeter Vertrag genehm ist und welche Sicherheit damit gegeben ist, kann nur der Verbraucher individuell für sich entscheiden, zumal bei dem TE hier es ja 2 Einkommen gibt und ggf. ein Wechsel mit kurzer Unterbrechung aufgefangen werden kann. Wir wissen es nicht und ganz sicher gibt es Konstellationen, auch aufgrund der Qualifikationen und des Berufes, wo die Befristung nicht minder eine Sicherheit darstellt, als bei einem Festvertrag.
Zu dem, natürlich muss in der Regel kein Arbeitsvertrag bei Finanzierungsbeantragung mit eingereicht werden, wenn sich der Verbraucher aber in der Probezeit befindet, dann ist das sehr wohl eine Mindestunterlage, denn woraus sollte die Länge der Probezeit ersichtlich sein, wenn nicht aus dem Arbeitsvertrag?
Hier bei dem TE ist der Grund meines Unverständnis und das Problem nicht der befristete Vertrag, sondern die Probezeit, denn in der Probezeit ist es in der Tat schwer, Einkommen aus dieser abgerechnet zu bekommen. Gut, die wird verkürzt, alles gut, ist eine Lösung, bzw. kann eine sein, aber was ist das bitte schön für ein Vermittler? Er hätte - so er das nicht erst seit gestern macht - wissen müssen, dass der Vertrag angefordert wird und wie sieht das bitte schön aus, wenn man nun im Nachgang die Befristung hinterher werfen muss? Mich wundert auch, was er bei Beantragung bezüglich der Zugehörigkeit angegeben hat, denn in der Regel steht die Befristung im Vertrag, tut sie das nicht (was auch mal vorkommt) so hat er diese ggf. verschwiegen, was die Sache nicht besser macht und wenn man schon mal im Interesse des Verbrauchers tricksen will, dann sollte man das auch können, hier aber konnte er es nicht, denn wie gesagt, dass der Arbeitsvertrag nachgereicht werden muss stand zu 99% fest!
Die Finanzierung im Bezug auf den befristeten Vertrag darzustellen (natürlich kann ich das ganzheitlich aufgrund fehlender Informationen nicht bewerten) , stellt für mich als erfahrener Finanzierungsmakler überhaupt kein dar, aber ich sage auch, ggf. war die Mühe bei dieser Bank vergebens, da sie befristete Verträge nicht akzeptieren und/oder dieses Geschäftsgebaren nicht ok finden und von einer Zusammenarbeit Abstand nehmen.
Alles nicht so wild, bzw. muss noch kein Kind in den Brunnen gefallen sein, sucht man sich eben einen Profi, der einem zielführender beiseite steht (mal ganz zu schweigen wie das Finanzierungskonzept derzeit aussieht), ärgerlich wird es nur, wenn ich ein Haus kaufen will, was 10 andere Familien auch kaufen will und der Verkäufer und/oder der Makler es nun an jemanden anderes vergibt, da da jemand rumgeübt hat und alles zu lange gedauert hat.
Alles in Allem keine gute und beruhigende Entwicklung, bedenkt man, daß es sich um eine Lebensinvestition handelt, wobei - was zu vermuten ist aufgrund der bisherigen Vorgehensweise - wir noch gar nicht wissen, wie schlecht ggf das Finanzierungskonzept an sich aufgestellt ist.