Das ist wahr. Deine erste AussageEine Garage kann ich direkt auf die Grundstücksgrenze setzen.
sagt aber gar nichts aus, daher meine Nachfrage, was Du damit sagen wolltest.Garagen bedürfen nicht unbedingt Baugrenzen
Das Haus des TE steht aber gerade nicht auf der Grenze, sondern in einem Abstand, der kleiner als der nach Landesrecht vorgeschriebene Mindestabstand ist (Was noch zu beweisen wäre). Eine solche Festsetzung habe ich aber noch nie gesehen.Ein Haus auch wenn der bb es zulässt
Das weiß ich und gerade deshalb weiß ich nicht, was Du mitund was ne Baugrenze ist sollte man wissen.
meinst.auch dürfen Baugrenzen kleiner 3meter sein.
Nein. Ein Gebäude kann auf unterschiedliche Weise ins Kataster gekommen sein. Das geht von qualifizierter Gebäudeeinmessung über Feldvergleich bis hin zur Luftbildauswertung. Daher ist der wahre Grenzabstand ohne Kenntnis der Koordinatengenauigkeit auch nicht aus der Liegenschaftskarte abgreifbar. Und selbst wenn bei einer Gebäudeeinmessung eine Unterschreitung des Mindestabstandes festgestellt wird, erfolgt im Allgemeinen keine Benachrichtigung an die Baugenehmigungsbehörde.Ich sehe eine Kopie eines offiziellen Lageplans - ist das nicht Indiz dafür, dass alles rechtens ist?
Aber der TE stellt die FrageIch lese nichts von Schwarzbau.
Diese Frage ergäbe keinen Sinn, wenn er nicht befürchtete, dass der Vorbesitzer irgendetwas gesetzeswidriges auf dem Grundstück vorgenommen hätte.Oder könnte der Nachbar sagen, ich muss meine Garage jetzt abreisen?
Denke ich auch. Wenn der neue Besitzer etwas zu beanstanden hat oder Du Veränderungen an deinem Haus planst, kannst Du ja einen neuen Thread aufmachen.Also sollte alles passen, denke ich mal.