Bestand steht auf Grundstücksgrenze. Konsequenzen?

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 21.05.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Bestand steht auf Grundstücksgrenze. Konsequenzen?
>> Zum 1. Beitrag <<

tomtom79

tomtom79

Was verstehst du nicht? Eine Garage kann ich direkt auf die Grundstücksgrenze setzen.

Ein Haus auch wenn der bb es zulässt und was ne Baugrenze ist sollte man wissen.
 
Y

ypg

Ich lese nichts von Schwarzbau. Ich sehe eine Kopie eines offiziellen Lageplans - ist das nicht Indiz dafür, dass alles rechtens ist?

Wurde das Haus nachträglich an den Außenwänden saniert? Dämmung aufgebaut, sodass die 3 Meter Abstand um diese zusätzliche Dicke geschmälert wurden?
 
S

Specki

Nein, ist alles so bestand seit über 50 jahren und so im Lageplan der Stadt verzeichnet. Also sollte alles passen, denke ich mal. so wie ich das jetzt verstanden habe :)
 
E

Escroda

Eine Garage kann ich direkt auf die Grundstücksgrenze setzen.
Das ist wahr. Deine erste Aussage
Garagen bedürfen nicht unbedingt Baugrenzen
sagt aber gar nichts aus, daher meine Nachfrage, was Du damit sagen wolltest.
Ein Haus auch wenn der bb es zulässt
Das Haus des TE steht aber gerade nicht auf der Grenze, sondern in einem Abstand, der kleiner als der nach Landesrecht vorgeschriebene Mindestabstand ist (Was noch zu beweisen wäre). Eine solche Festsetzung habe ich aber noch nie gesehen.
und was ne Baugrenze ist sollte man wissen.
Das weiß ich und gerade deshalb weiß ich nicht, was Du mit
auch dürfen Baugrenzen kleiner 3meter sein.
meinst.
Ich sehe eine Kopie eines offiziellen Lageplans - ist das nicht Indiz dafür, dass alles rechtens ist?
Nein. Ein Gebäude kann auf unterschiedliche Weise ins Kataster gekommen sein. Das geht von qualifizierter Gebäudeeinmessung über Feldvergleich bis hin zur Luftbildauswertung. Daher ist der wahre Grenzabstand ohne Kenntnis der Koordinatengenauigkeit auch nicht aus der Liegenschaftskarte abgreifbar. Und selbst wenn bei einer Gebäudeeinmessung eine Unterschreitung des Mindestabstandes festgestellt wird, erfolgt im Allgemeinen keine Benachrichtigung an die Baugenehmigungsbehörde.
Ich lese nichts von Schwarzbau.
Aber der TE stellt die Frage
Oder könnte der Nachbar sagen, ich muss meine Garage jetzt abreisen?
Diese Frage ergäbe keinen Sinn, wenn er nicht befürchtete, dass der Vorbesitzer irgendetwas gesetzeswidriges auf dem Grundstück vorgenommen hätte.
Also sollte alles passen, denke ich mal.
Denke ich auch. Wenn der neue Besitzer etwas zu beanstanden hat oder Du Veränderungen an deinem Haus planst, kannst Du ja einen neuen Thread aufmachen.
 
tomtom79

tomtom79

@Escroda ich weis nicht unter welcher Voraussetzung die 3 meter Baugrenze unterschritten werden dürfen " Beschluss Gemeinderat vielleicht? ". In Bw sind zb. 2.5 in vereinzelten Neubaugebiet erlaubt.
Deswegen soll er im Bb schauen falls es einen gibt, was für ihn gilt und sich nicht gleich einen Kopf wegen Schwarzbau machen.
 
P

Payday

naja, da der nachbar seine 3meter genausowenig einhält, wird es dort doch nie probleme geben. die 3meter sind am ende eine zivilsache. solange alle relevanten nachbarn sich einig sind, kannst du an der grenze eigentlich machen was man will. man könnte auch volle 30 von 30meter eine garage anbauen, wenn der nachbar damit einverstanden ist (baulast).
die 3meter grenzbebaaung fällt unter einen anderen stein. allerdings ist das haus in der karte drin, heißt, es wurde ausgemessen und alles hat seine richtigkeit.
ansonsten: niemanden wild machen!
 
Zuletzt aktualisiert 21.05.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4851 Themen mit insgesamt 97292 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben