DASI90
Ja, schon klar. Das ist mir aber auch egal. Bist du etwa der Besitzer?Alles klar verstanden
Allerdings darfst du die Nebenanlagen (Gartenhütte, Outdoor-Küche etc.) nicht vergessen. Die sind, wenn im Bebauungsplan nichts anderes geregelt ist, auch außerhalb des Baufensters zulässig