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Escroda
Die findest Du auch im WWW. Ist aber eher unwichtig, da die Veränderungen in den Baunutzungsverordnung vor 1990 sehr gering waren. Sicherheitshalber kannst Du mal nach der dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden Fassung fragen (1962, 1968, bei Bebauungsplan-Änderungen auch neuer).Etwa die in der Erklärung genannte Baunutzungsverordnung (sh. Anhang)?
Ja, es sei denn, die Grundflächenzahl ist so klein, dass sie dem entgegensteht (sehr unwahrscheinlich).Darf die ganze, von der blauen Baulinie umrandete Fläche als Erdgeschoss genutzt werden?
Nur, wenn deine Vermutung stimmt. Höhenfestsetzungen waren damals eher die Ausnahme, daher vermute ich, dass es hier keine gibt.Ich vermute es gibt eine maximale Dachfirsthöhe, die bei 50grad Dachneigung die Dachgeschossgrundfläche so einschränkt, dass sie deutlich kleiner ist, als die blau umrandete Fläche. Seht Ihr das auch so?
Diese und die weiteren Fragen können aber erst dann beantwortet werden, wenn der gesamte zeichnerische Teil und die kompletten schriftlichen Festsetzungen bekannt sind.
Insbesondere diese Frage solltest Du direkt mit der Gemeinde klären. Bei älteren B-Plänen stehen die Chancen auf Befreiung meistens recht gut, ist aber von ganz vielen örtlichen Gegebenheiten abhängig, so dass Ratschläge im Forum eine geringe Trefferquote haben.Wie wahrscheinlich ist es, bei neuem Wohnhaus dort wieder mit Nebengebäuden (Doppelgarage und Hobbywerkstatt, kein Schuppen) andocken zu dürfen?