Bestandshaus Abriss - Neubau: was lässt der Bebauungsplan zu?

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E

Escroda

Etwa die in der Erklärung genannte Baunutzungsverordnung (sh. Anhang)?
Die findest Du auch im WWW. Ist aber eher unwichtig, da die Veränderungen in den Baunutzungsverordnung vor 1990 sehr gering waren. Sicherheitshalber kannst Du mal nach der dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden Fassung fragen (1962, 1968, bei Bebauungsplan-Änderungen auch neuer).
Darf die ganze, von der blauen Baulinie umrandete Fläche als Erdgeschoss genutzt werden?
Ja, es sei denn, die Grundflächenzahl ist so klein, dass sie dem entgegensteht (sehr unwahrscheinlich).
Ich vermute es gibt eine maximale Dachfirsthöhe, die bei 50grad Dachneigung die Dachgeschossgrundfläche so einschränkt, dass sie deutlich kleiner ist, als die blau umrandete Fläche. Seht Ihr das auch so?
Nur, wenn deine Vermutung stimmt. Höhenfestsetzungen waren damals eher die Ausnahme, daher vermute ich, dass es hier keine gibt.
Diese und die weiteren Fragen können aber erst dann beantwortet werden, wenn der gesamte zeichnerische Teil und die kompletten schriftlichen Festsetzungen bekannt sind.
Wie wahrscheinlich ist es, bei neuem Wohnhaus dort wieder mit Nebengebäuden (Doppelgarage und Hobbywerkstatt, kein Schuppen) andocken zu dürfen?
Insbesondere diese Frage solltest Du direkt mit der Gemeinde klären. Bei älteren B-Plänen stehen die Chancen auf Befreiung meistens recht gut, ist aber von ganz vielen örtlichen Gegebenheiten abhängig, so dass Ratschläge im Forum eine geringe Trefferquote haben.
 
Y

ypg

Was meinst Du mit "in neu tauschen"? Meinst Du das gleiche wie ich: Abriss und Neubau an den alten Stellen in leicht geänderter Konstellation (Doppelgarage statt Schuppen)?

Viele Grüße
Jo
Wenn Du abreißt und etwas neu baust, brauchst Du mW eine Baugenehmigung. Dann könnte es sein, dass Dir Schuppen oder so nicht genehmigt wird. Den Bestand aber irgendwie tauschen, so peu a peu... 1:1... Bestände werden ja oft toleriert.
Vielleicht stell ich mir das einfacher vor, als es ist. Aber ich hatte mal gelesen, dass später der Ersatzbau nicht mehr genehmigt wurde. Da wären die Bauleute besser dran gewesen, alles so zu lassen und peu a peu zu erneuern, also den Schuppen zu „modernisieren“
 
J

JamaikaJoe

Höhenfestsetzungen waren damals eher die Ausnahme, daher vermute ich, dass es hier keine gibt.
Treffer! Habe mich noch mal erkundigt. Es gibt keine Nutzungsschablone und keine textlichen Festsetzungen
Nur die Vorgaben die ich ins PDF gehängt habe.

Ich sehe kein Baufenster
Hatte gedacht das Baufenster ist die blau umrandete Fläche.

Den Bestand aber irgendwie tauschen, so peu a peu... 1:1... Bestände werden ja oft toleriert.
Jetzt habe ich's kapiert

Wir werden mit den Infos mal versuchen die zwei Geschosse zu skizzieren.
Danke für die Anregungen und das Auf-die-Sprünge-helfen
Jo!
 
E

Escroda

Habe mich noch mal erkundigt.
Auch bezüglich der anderen Fragen? Anzuwendende Fassung der Baunutzungsverordnung?
und keine textlichen Festsetzungen
Ich hätte vermutet, dass die nicht vollständig sind, angesichts der Überschriften 1. FESTSETZUNGEN und 3. WEITERE FESTSETZUNGEN und der unterschiedlichen Seitenformate. Aber wenn nur eine Überschrift abgeschnitten wurde...
Von Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl ... sehe ich im Bebauungsplan nichts.
Die Grundflächenzahl liegt bei 0,4, egal welche Fassung der Baunutzungsverordnung gilt. Da aus dem Bebauungsplan die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse nicht hervorgeht, ist die Geschossflächenzahl nicht eindeutig. Sie liegt zwischen 0,4 (Baunutzungsverordnung 1962, ein Vollgeschoss) und 0,8 (Baunutzungsverordnung 1968, zwei Vollgeschosse).
Hatte gedacht das Baufenster ist die blau umrandete Fläche.
So ist es auch.
Den Bestand aber irgendwie tauschen, so peu a peu... 1:1...
Nach der Bauzustandsbeschreibung in #4 halte ich das für keine gute Idee. Meine Meinung: Alles weg, alles neu. Von den Festsetzungen her könnte eine Doppelgarage schwierig werden, jedoch ist auch hier der Bebauungsplan IMHO nicht eindeutig. Er setzt zwar Flächen für Garagen fest, schließt sie aber außerhalb der überbaubaren Flächen nicht aus. Daher sehe ich bezüglich Garagen und Nebenanlagen einen großen Verhandlungsspielraum.
 
J

JamaikaJoe

Sorry, dass es etwas länger gedauert hat. Ich war die letzten Wochen arbeitstechnisch zu sehr eingespannt.
Noch kurz der Vollständigkeit wegen die Rückmeldung, dass die 1970 gültige Baunutzungsverordnung Anwendung finden würde.
VG
Jo
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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