bevorstehender Grundstückskauf - Fragen zum Bebauungsplan

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Stravanzer

Stravanzer

Hallo Zusammen,

wie im Titel des erstellten Threads zu entnehmen ist, besteht die Möglichkeit einen Bauplatz (Privatkauf, also nicht über die Gemeinde) käuflich in einem neu ausgewiesenen Baugebiet zu erwerben.
Soweit, so gut bis hierhin.

Ich habe von der Gemeinde den Bebauungsplan erhalten, aus dem ich jedoch leider nicht ganz schlau werde bzw. einige Fragen für mich entstanden sind.

Folgende Punkte sind für mich nicht einwandfrei zu identifizieren:

Punkt 1: (siehe Ausschnitt rot markiert bzw. umrandet bei Bild bbp_1)
Private Grünfläche zur Ortsrandeingrünung. Die Flächen sind mit standortheimischen
Bäumen (s. Pflanzliste) oder Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Nadel- und Ziergehölze sind unzulässig. Bauliche Anlagen wie Nebengebäude, Garagen
und Carports sowie Stellplätze sind unzulässig.


Dies würde bei unserem Bauvorhaben (Doppelhaushälfte) die Rückseite des Hauses betreffen, bzw. die Grenze vom Garten zum benachbarten Ackerland.
Muß ich an der rot umrandeten Stelle nur eine Hecke setzen oder kann hier auch auf der "Außengrenze" ein Zaun erstellt werden und dann ca 0,5m innerhalb diese Hecke?
Oder brauch ich keine Hecke setzen, wenn ich einen Maschendrahtzaun errichte?
Irgendwie fehlt mir da die Sinnhaftigkeit zu einem Acker eine Hecke zu errichten, zumal dies auf die nächsten Jahrzehnte definitiv kein Bauland wird!

Punkt 2: (siehe Ausschnitt rot markiert bzw. umrandet bei Bild bbp_2)
Einfriedungen entlang der Straße sind nur bis zu einer Höhe von 1,0m zulässig.

Wenn ich hier einen Zaun mit einer Höhe von 1m errichte, kann ich dann innerhalb des Grundstücks (Abstand von ca. 0,5m zum Zaun) eine Hecke setzen oder Gabionen-Säulen mit z.B. Zypressen, welche
die vorgegebene Höhe des Zauns (1m) überragen? Also praktisch 1,8 - 2,0m?

Punkt 3:
Maximal zulässige Dachneigung (kleiner 36°) in Grad. Dachgauben sind nur als
untergeordnete Dachaufbauten gem. Art. 6 Abs. 8 Nr. 3 zulässig.


Was ist ein untergeordneter Dachaufbau? Ich kann mir darunter leider überhaupt nichts vorstellen!?!?!

Für mögliche Antworten auf meine Fragen, bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Danke vorab & Gruß
Tom
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C

cschiko

Also zu 1, du musst dort defintiv mit Pflanzen aus der Pflanzliste bepflanzen. Wie es sich mit einem Zaun verhält steht dort nicht, aber in der Tendenz wird dieser schon erlaubt sein, ABER eben nur mit der entsprechenden Bepflanzung. Bauliche Nebengebäude sind allerdings nicht erlaubt.

Zu 2, da musst du nachlesen, dich informieren bei welchem Abstand du welche Höhe erreichen darfst. Ich vermute aber das 0,5m nicht reichen, um dann 1,8-2m erzeielen zu dürfen.

Zu 3. kann ich nichts wirklich exaktes beitragen, daher enthalte ich mich lieber. Es hat aber soweit ich das im Kopf habe mit der Größe der Gaube zu tun, diese gilt nur bis zu einem gewissen Anteil der Häuserbreite als untergeordnet. Das verrät dann genauer auch die Landesbauordnung.
 
Stravanzer

Stravanzer

Hallo cschiko,

Danke für Deine Antwort. Ein paar Ergänzungen hab ich noch :)

zu 1:
Ein kleiner Geräteschuppen (ca 2m x 2m) ist aber schon machbar, oder? Ist ja kein Nebengebäude im klassischen Stil...

zu 2:
da steht eben überhaupt nichts im Bebauungsplan, deshalb die Frage. Aber grundsätzlich ist doch die Gestaltung innerhalb des Grundstücks relativ frei?
....oder denk ich da viel zu optimistisch? Also Vorschriften für Bepflanzung etc hab ich keine gefunden!
Das ich nicht alles bepflastern darf, ist mir schon bewußt. Aber dafür gibt's doch den Grundflächenzahl-Wert, oder?
Aber eine Hecke setzen innerhalb der Einfriedung muß doch machbar sein?
....wenn diese Hecke/Bepflanzung dann nicht die Höhe von 2m überschreitet?!?!

Gruß
Tom
 
C

cschiko

Ich würde fast vermuten, dass due diese hinteren 3m nur bepflanzen darfst. Im Höchstfall dürfte wohl ein Zaun möglich sein, denn so klingt es für mich am ehesten. Also das diese 3m als reiner Grünstreifen zu nutzen ist und keine baulichen Maßnahmen erlaubt sind, wahrscheinlich eben auch kein Schuppen.

Welche Vorgaben da ggf. bei 2 genau gelten musst du erfragen bzw. so etwas kann eben auch ganz einfach in der entsprechenden Landesbauordnung geregelt sein.
 
11ant

11ant

Selbst einen Rasenmäherschuppen sehe ich im Pflanzgebotsstreifen nicht. Eine Hecke ist da auch nicht als Sichtschutz für Dich gedacht, sondern eher im Sinne der Flora und Fauna, also gerade für ein noch ewig nicht bebautes Feld von Nutzen. Kann es sein, daß Du das Grundstück nur aus der Planzeichnung kennst, Du stellst hier nach meinem Empfinden Fragen nach Peanuts, aber nicht nach Essentials: 1. ich sehe Knödellinien westlich Deines Grundstücks und östlich des Ostnachbarn - welche anderen Bedingungen gelten für Euch beide ?; 2. ich sehe 2 m Höhenunterschied in Deinem Baufenster - ob Steigung oder Gefälle, erkenne ich nicht; ich sehe Baukörperdarstellungen, die darauf hinweisen, daß hier Doppelhaushälften gewünscht werden - willst Du eine solche ? (dann gebe hier in die Suche mal 11ant und Doppelhaus bzw. Doppelhaushälfte ein, ebenso Mitkeller / Ohnekeller, ich habe zu den Besonderheiten des Doppelhausbaus schon allerlei geschrieben).

Ceterum censeo, @ all: Leute, hört bitte endlich damit auf, in den Bebauungsplänen nur in Eure Grundstücke reinzuzoomen, so erkennt man ganze Schiffsladungen höchst relevanter Zusammenhänge nur zufällig oder garnicht !
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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