Bodengutachten, Auffüllung - Zusatzkosten?

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J

jeffrey

Hallo zusammen,

wir möchten ein Grundstück kaufen und haben auch ein Bodengutachten vorliegen.

Eine Rammkernsondierung hat folgende Ergebnisse gebracht:
hilfe-bodengutachten-auffuellung-zusatzkosten-65750-1.jpg

Das heißt also, dass ca. 0,5 Meter mit A = Auffüllung (Im Text heißt es dann "...bestehen aus umgelagerten Sanden mit überwiegend schluffigen bis stark schluffigen ...")
S = Sand

Müssen wir bei einer solchen Messung nun mit Mehrkosten rechnen? Muss da was ausgetauscht werden?

Solche Gutachten versteht doch niemand?!

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß
Jeff
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
emer

emer

Im Bodengutachten sollte auch auch eine Gründungsempfehlung stehen. Daran kannst du eher ablesen ob Mehrkosten auf dich zukommen.
 
K

klblb

Guest
Meine Laienmeinung:
die Auffüllung müssen eh weg für die Schotterschicht unter der Bodenplatte.. Tragen tut das Zeug auch nicht.
Bis 2,8 m Tiefe sind es Sand mit Anteilen von Schluff. Könnte ausreichend tragfähig sein. Mit den ermittelteten Bodenkennwerten kann das der Statiker ausrechnen.
Ab 2,8 m Tiefe ist der Boden schluffig, also evtl. nicht sehr tragfähig. Eine Gründung in dieser Tiefe (Haus mit Keller) könnte problematisch sein. Ohne Bedenkenswerte kann man das aber schlecht beurteilen. De Grundwasserstand würde ein Weiße Wanne erfordern.
 
K1300S

K1300S

Ich vermute mal, das Bodengutachten ist für den Kanalbau erstellt worden, somit dürfte sich dort keine Gründungsempfehlung finden. Die Gutachten sind vielleicht noch einigermaßen verständlich, aber die daraus zu ziehenden Schlüsse erfordern (einiges) Fachwissen (und Erfahrung).

Grundsätzlich ist eine Auffüllung nicht schlimm, aber es wäre auch wichtig zu wissen, wie Ihr bauen wollt (mit Keller/ohne Keller).

VG

K1300S
 
B

Bauexperte

Hallo Jeff,

Solche Gutachten versteht doch niemand?!
Das bedeutet also, das Gutachten betrifft ausschließlich die Planstraßen, wurde nicht für Dein favorisiertes Grundstück erstellt?

Solche Gutachten versteht doch niemand?!
Der Geologe, dafür ist er beauftragt worden. Im Allgemeinen findet sich zum Ende des Gutachtens - bevor die diversen Meßergebnisse bebildert angehängt werden - eine sog. Gründungsempfehlung. Diese versteht auch der Architekt und kann sie seinem AG in aller Regel auch erklären.

Btw. - sofern ich richtig liege, daß das Bodengutachten lediglich die Planstraßen betrifft, sollte das vorgelegte Gutachten nicht allein kaufentscheidend sein. Denn es ist gut möglich, daß auf dem von Dir favorisierten Grund + Boden ganz andere Bodenverhältnisse angetroffen werden; Römerscherben wären auch nicht so prall. Insofern bei der Finanzierung der Baumaßnahme Rücklagen für Gründungsmehrkosten berücksichtigen!


Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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