tomtom79
Du verwechselst da bisschen was, wenn der Mieter dir kein Grund zur kannst du ihn nicht einfach kündigen.
Es müssen Grunde vorliegen.
Eigenbedarf , Pflichtverletzung und wirtschaftliche usw..
Eigenbedarf muss begründet werden nur weil du mehr Platz willst, ging öfters schieff vor Gericht.
Aber beim Einfamilienhaus reich ein gemeinsamer Eingang aus für eine ordentliche Kündigung. Hat die Einliegerwohnung einen eigenen Zugang über eine Nebentür, keine Chance.
Es müssen Grunde vorliegen.
Eigenbedarf , Pflichtverletzung und wirtschaftliche usw..
Eigenbedarf muss begründet werden nur weil du mehr Platz willst, ging öfters schieff vor Gericht.
Aber beim Einfamilienhaus reich ein gemeinsamer Eingang aus für eine ordentliche Kündigung. Hat die Einliegerwohnung einen eigenen Zugang über eine Nebentür, keine Chance.