Bitte nicht die "äußere Abdichtung" der Fenster mit der Sockelabdichtung durcheinanderbringen. Zweiteres mag der Garten-Landschaftsbauer oder Spengler machen (bei uns eher der Dachdecker). Die äußere Abdichtung der Fenster meint überwiegend die Schlagregendichtigkeit und die ist Sache des FB. Die ist hier mit dem offenen Bauschaum schon nicht gegeben.
Bei der Schwelle sollte meiner Überzeugung nach aber auch der Anschluss an die (entsprechend vorbereitete) Sockelabdichtung davon umfasst sein. Der Fliesenleger spart schließlich auch nicht die letzten Zentimeter über der Duschwanne aus, weil dort das Dichtungsband vom Sanitär beginnt.
Darüber hinaus haftet der Handwerker für Mängel und ein nicht ausgeführter Anschluss ist wohl unstreitig ein solcher. Bei einem zwischengeschalteten Planer kann er diesen ggf. als Mitschuldigen ins Boot holen, aber sich nicht einfach mit Verweis auf diesen aus der Affäre ziehen. Außerdem gilt: Kann der Fensterbauer den Anschluss nicht ausführen, weil andere Gewerke gepfuscht/unterlassen haben, muss er das vor Ausführung anmelden und den Bauherren entsprechende Nacharbeiten beauftragen lassen, oder sich die mangelhafte Ausführung zumindest "freizeichnen" lassen.
Ich bin mir an dieser Stelle nicht ganz sicher, aber ich würde behaupten, dass eine solche "Freizeichnung" auch in Form einer vertraglichen Vereinbarung erfolgen kann, in der dann sinngemäß sowas steht wie "untere Abdichtung wird explizit nicht beauftragt, da diese durch die Firma Spengler GmbH erfolgt"
Das wirds aber bei einem "Alles-aus-einer-Hand-GU" wohl nicht gegeben haben.
Wenn in diesem Fall hier alles richtig gelaufen wäre, hätte die Sockelabdichtung z.B. überstehende EPDM-Bahnen aufgewiesen, an die der FB einfach mit seinem Dichtband hätte anschließen können und alles wäre gut gewesen. Nun wirds interessant.