Hallo Experten!
Da der Thread thematisch passt und schon älter ist, hoffe ich, dass es OK ist den für eigene Frage zu nutzen!?
Unser Hausbauer hat uns auf das Thema "Abdichtung der Außenwände" bzw. "Entwässerung im Terrassenbereich" aufmerksam gemacht. Besser gesagt mussten wir unterschreiben, dass wir über das Thema belehrt worden sind und uns verpflichten die Anforderungen (siehe Anhang) bei der bauseitigen Ausführung einzuhalten. Ansonsten ist die Gewährleistung futsch
Mir geht es dabei in erster Linie um die Einhaltung der Mindesthöhe von 10 cm, die hier gefordert wird. Glücklich sind wir damit nicht und haben uns eigentlich einen schwellenfreien Eingang/Ausgang vorgestellt. Daher die Frage, inwiefern diese Anforderung tatsächlich praxisrelevant ist, sofern:
1. Entwässerungsrinnen/Drainagen vor den Terrassentüren eingebaut werden
2. Terrasse nicht gepflastert, sondern mit Dielen ausgelegt wird
Was sollte also hier gegen einen schwellenfreien Aufbau sprechen!?
Was soll der Mist mit "Freistellung von Schadensersatzansprüchen" - wenn doch alle Welt von "barrierefreiem Bau" spricht...!?
Danke im Voraus!