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Baumi87
Moin, also die Erstellung eines Stellplatzes ist nicht das Problem. Er sagte aber, dass dieser Stellplatz über die bereits erschlossene Einfahrt erreicht werden muss. (Was zwar möglich wäre, aber total umständlich ist, da man wieder rückwärts raus müsste und dann zumindest einen bereits bestehender Stellplatz nicht nutzen könnte, weil sonst der Weg dicht wäre. Als Grund führte der Herr vom Tiefbauamt an, dass das Allgemeinwohl im Vordergrund steht und eine Bordsteintieferlegung öffentliche Parkfläche minimieren würde. Auch auf meinen Einwand, dass dort garkein Gehsteig herführt (Einseitiger Gehsteig) und es positiv für die Anwohner wäre, weil ja zwei Autos von öffentlichen Parkplätzen verschwinden würden, kam kein einlenken. Ich habe diese Absage allerdings erst mal nur telefonisch erhalten -also ohne Antrag- den Antrag hab ich nun aber trotzdem gestellt, um dagegen vorzugehen.