Bordstein absenken mit Hürden in NRW - Wie abrechnen?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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E

Escroda

Wenn die Garage eine Baugenehmigung hat, braucht diese natürlich eine Zufahrt.
Das ist doch kein Argument. Wenn Du genehmigungsfrei einen Stellplatz legal errichten darfst, braucht dieser natürlich auch eine Zufahrt.
Es gibt ein Urteil vom Verwaltungsgericht Köln vom 18.01.2016 - 18 K 1119/15. Hier dringt der Kläger, der eine Absenkung wünscht, mit seiner Klage zwar nicht durch, aber die Ablehnungsgründe treffen anscheinend auf deinen Fall nicht zu. Besonders Randnummer 23 ist interessant. Gegen dein Ansinnen spricht, dass Du ja schon zwei Stellplätze hast (mit der Garage sogar drei).
Wenn ein Gespräch mit Abteilungs- oder Amtsleiter nichts bringt, lohnt eine fachanwaltliche Beratung.

Edit: Wenn's wirklich nur an der fehlenden Garage scheitert, dann stell' doch einen Bauantrag für eine Doppelgarage mit entsprechendem Stauraum zur Straße. Nachdem Du die Absenkung und den Vorplatz hergestellt hast, kommt der Baufortschritt leider zum Erliegen. Allemal günstiger als ein Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang. Dass mit der genehmigten Garage die Absenkung erlaubt wird, solltest Du aber vorher schriftlich haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
O

Obstlerbaum

Hm, da gesetzlich einwandfrei begründet hast Du keinen richtigen Ansatzpunkt. Ist bei Deiner Grundstücksgröße natürlich ärgerlich, aber nachvollziehbar dass man allgemein so eine Regelung trifft. Sonst könnte man z.B. durch Absenken auf voller Grundstücksbreite verhindern, dass da jemand parken darf...
 
B

Baumi87

So wie du das sagst, würde es Sinn machen. Allerdings darf in der Straße ohnehin nicht geparkt werden, da ansonsten Straßenbrwitebzu gering ist, sodass Feuerwehr, Müllabfuhr etc nicht durchkommen. Zurzeit wird widerrechtlich halb auf dem Bürgersteig, halb auf der Straße geparkt. Zwei Autos könnten da weniger stehen...
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