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Escroda
Das ist doch kein Argument. Wenn Du genehmigungsfrei einen Stellplatz legal errichten darfst, braucht dieser natürlich auch eine Zufahrt.Wenn die Garage eine Baugenehmigung hat, braucht diese natürlich eine Zufahrt.
Es gibt ein Urteil vom Verwaltungsgericht Köln vom 18.01.2016 - 18 K 1119/15. Hier dringt der Kläger, der eine Absenkung wünscht, mit seiner Klage zwar nicht durch, aber die Ablehnungsgründe treffen anscheinend auf deinen Fall nicht zu. Besonders Randnummer 23 ist interessant. Gegen dein Ansinnen spricht, dass Du ja schon zwei Stellplätze hast (mit der Garage sogar drei).
Wenn ein Gespräch mit Abteilungs- oder Amtsleiter nichts bringt, lohnt eine fachanwaltliche Beratung.
Edit: Wenn's wirklich nur an der fehlenden Garage scheitert, dann stell' doch einen Bauantrag für eine Doppelgarage mit entsprechendem Stauraum zur Straße. Nachdem Du die Absenkung und den Vorplatz hergestellt hast, kommt der Baufortschritt leider zum Erliegen. Allemal günstiger als ein Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang. Dass mit der genehmigten Garage die Absenkung erlaubt wird, solltest Du aber vorher schriftlich haben.
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