OWLer
Ich bin jetzt kein Freund davon, in so einer Situation nachzutreten. Ich als Bauherr hätte mich auch an jeden Strohhalm geklammert, dass man das doch irgendwie hinbekommt. Dass jetzt die Sache schwarz auf weiß belegt ist, würde mich ziemlich runterziehen.
Nunja, Blick nach vorne, was kann man tun:
Nachrüsten Elektrischer Handtuchheizkörper.
Nachträgliche Aufputz-Wandheizung an den Heizkreis des Handtuchheizkörpers - wenn er nicht in Reihe vom restlichen Bad hängt.
Beides wäre mit erheblichem Aufwand und neuem Schmutz verbunden. Würde ich aber ernsthaft in Erwähnung ziehen und auch den GU mit in die Verantwortung ziehen inkl. Mängelrüge mit Verweis auf die nicht erfolgte Heizlastberechnung. Ob und was vereinbart war, würde ich erstmal nicht beachten und mich "dummstellen".
Wenn keine Steckdose dahin gelegt werden soll, kann man aber die Wand aufkloppen und bestimmt 3qm Wandheizung anstelle des WW-Handtuchheizkörpers realisieren. Putz/Fliesen drüber und dann schon mehr Wärmeeintrag.
Nunja, Blick nach vorne, was kann man tun:
Nachrüsten Elektrischer Handtuchheizkörper.
Nachträgliche Aufputz-Wandheizung an den Heizkreis des Handtuchheizkörpers - wenn er nicht in Reihe vom restlichen Bad hängt.
Beides wäre mit erheblichem Aufwand und neuem Schmutz verbunden. Würde ich aber ernsthaft in Erwähnung ziehen und auch den GU mit in die Verantwortung ziehen inkl. Mängelrüge mit Verweis auf die nicht erfolgte Heizlastberechnung. Ob und was vereinbart war, würde ich erstmal nicht beachten und mich "dummstellen".
Wenn keine Steckdose dahin gelegt werden soll, kann man aber die Wand aufkloppen und bestimmt 3qm Wandheizung anstelle des WW-Handtuchheizkörpers realisieren. Putz/Fliesen drüber und dann schon mehr Wärmeeintrag.