Hausbau0815
Nicht zur Tür reinplatzen, aber die Vertragserfüllungsbürgschaft steht dem AG zu und hat nichts mit der Abtretung zu tun. Diese Bürgschaft zu verlangen, ist sein volles Recht.Ja, aber erst wenn der GU weiterhin auf eine Bürgschaft/Abtretung (?) besteht. Damit würde ich nicht direkt zur Tür rein platzen mit dem Ziel einer konfliktarmen Lösung.