BV Einfamilienhaus mit Vollkeller

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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H

HsweetH

Ich würde die Finger davon lassen und dir ehrlich davon abraten. Betreibt lieber selbst Klinken putzen und andere Verzweiflungstaten, um an ein vom Anbieter separates Grundstück zu finden. Oder schließt gleich einen richtigen Bauträgervertrag, bei dem ihr das Grundstück vorher kennt.

Kennst du zufriedene frühere Kunden dieses Anbieters? Und zwar solche, die du selbst kennst oder über rumfragen gefunden hast, nicht solche, die dir vom Anbieter genannt wurden?

Am besten fand ich bei unserer Suche immer die Bauträger die Referenzobjekte nannten, aber sagten "bitte bitte klingeln Sie dort nicht, wir schicken da so viele vorbei die Leute wären unfassbar genervt." Hab dann mal den früheren Kunden angesprochen als er im Garten stand, der war äußerst mitteilungsfreudig, wie der Bau so lief. Und hinterher wollte ich mit der Firma gewiss nicht mehr bauen.
Nachdem mir nun so ziemlich alle geraten haben, zunächst und eigeninitiativ ein Grundstück zu suchen, werde ich/werden wir diese Option mal intensiv ins Auge fassen. Danke an alle fürs Feedback diesbezüglich! Der Anbieter gehört zu den Großen der Fertighausbranche. Wenn man intensiv im Netz recherchiert, liest man über alles und jeden sowohl Jubelarien als auch Katastrophen. Aber bei einem der Großen, der zudem lange im Geschäft ist, fühle ich mich zumindest subjektiv (!) sicher(er).
 
H

HsweetH

Mal andersrum gefragt...welchen Sinn hat ein Vertrag für den Anbieter, wenn Du ihn jederzeit ohne Einschränkungen und Schaden (Geld) kündigen kannst? Welche Bindung verspricht sich der Anbieter davon?
Jep, das frage ich mich auch. Hierzu müsste zunächst einmal der Vertrag vorliegen. Aber noch mal anders herum gefragt: Welchen Schaden hätte der Anbieter, wenn ich kündige? Exakt, keinen. Nichts anderes als ein schwebendes Geschäft.
 
H

HsweetH

ichhab es geahnt...

Wir sind da aber nicht bei Wünsch-mir-was. Wenn Du diesen Weg unterschreibst, dann ist er so.
Es wäre ziemlich naiv, diesen Aspekt (Grundstücksvermittlung) in einen Vertrag zu schreiben...was die Grunderwerbsteuer anbelangt, so können wir diesen Punkt ausklammern. Bin von Berufs wegen im Bilde, was es diesbezüglich zu beachten gilt bzw. welche Maßnahmen die Finanzverwaltung interessieren könnten.
 
H

HsweetH

Das würde mich ja völlig depressiv machen, Vollzeit im dunklen Keller zu arbeiten - es sei denn, es ist eine großflächige Abböschung mit Fensterfront geplant.

Da würde ich dann lieber das Gästezimmer in den Keller verlegen (naja effektiv wirst du früher oder später dann eh das oberirdische Gästezimmer zum Heimarbeitsbüro umwidmen)
Geplant ist die Fensterfront, aber da wären wir wieder beim Grundstück Bin sonst ganz bei Dir bzw. ist auch meine Überlegung.
 
face26

face26

Jep, das frage ich mich auch. Hierzu müsste zunächst einmal der Vertrag vorliegen. Aber noch mal anders herum gefragt: Welchen Schaden hätte der Anbieter, wenn ich kündige? Exakt, keinen. Nichts anderes als ein schwebendes Geschäft.

Das sieht er sicher anders. Zeit und Planungsleistung. Was glaubst Du wie viele Interesse bekunden und nachher meldet sich keiner mehr.
Es geht doch darum, dass ein Vertrag nur dann Sinn macht wenn er in irgendeiner From bindend ist. Sonst ist er den Aufwand nicht wert. So "nötig" haben es die Anbieter gerade nicht.
Also noch mal warum soll er sich den Aufwand eines Vertrages machen wenn er das Papier nicht wert ist auf dem es darauf steht?

Du kannst ihn Dir ja dann mal anschauen dann...im Forum schlagen nur immer wieder welche auf die "jammern", dass Sie zu schnell unterschrieben haben.
 
M

Matthew03

Danke für Deine direkte Aussage Wenn Du diese nun noch kurz argumentativ unterfüttern würdest - ggf. unter der Prämisse, dass es ein bedingungsloses Rücktrittsrecht gibt -, wäre ich Dir noch mehr verbunden
Das ist es ja, was die hier alle klar machen wollen: das gibt es nicht. Nicht bedingungslos. Daher hast das bisher auch nur mündlich

Lektüre dazu gibt es über die Suchfunktion vielfach, z.B. hier https://www.hausbau-forum.de/threads/vorgehen-und-Planung-Grundstück-efh-im-mtk.32091/ oder hier https://www.hausbau-forum.de/threads/Hausvertrag-Massa-Vorbereitung.32755/page-2

Vor paar Monaten gabs nen Fred wo jemand so etwas unterschrieben und sich leider erst danach hier gemeldet hat, ich finde ihn auf die schnelle nicht, evtl. kann @11ant helfen...dort ist das Ausmaß auch noch mal gut beschrieben.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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