In BW ist das gesetzlich geregelt. Landesbauordnung §54 Abs.5. Die Baurechtsbehörde muss innerhalb 2 Monaten entscheiden. Die Ausnahmen sind auch in der Landesbauordnung definiert.
Bei uns hat das LRA einen Link und Zugang zu einem Portal geschickt und man konnte den Bearbeitungsstand selbst einsehen.
Wir haben letzten Sommer eine Bauvoranfrage gestellt entsprechend §34, d.h. zu unserem Grundstück gibt es keinen gültigen Bebauungsplan und daher musste alles per Einzelfall entschieden werden. Nach zwei Monaten war noch keine Entscheidung ergangen. Höfliches Nachfragen per Mail folgte eine sofortige Antwort, dass einige Mitarbeiter zw. Corona ins Gesundheitsamt versetzt wurden und es ausnahmsweise länger dauert aber sie sich bemühen unseren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Zwei Wochen später war der positive Entscheid da. Wir können nicht meckern, die waren transparent und haben gut kommuniziert! Enzkreis.