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JuliaWolt
Ich habe das im NWoFG gefunden. Stand 2024. ich weis nicht ob das noch aktuell ist.Spontan sehe ich aber gar keine Einkommensgrenzen.
dort steht weiter allerdings auch, dass „
Das Fachministerium kann unter Berücksichtigung der wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Verhältnisse die Einkommensgrenzen durch Verordnung abweichend von Absatz 2 regeln, insbesondere
- 1.
zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum, - 2.
zur Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung oder - 3.
zur Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen“
Was auch immer das heißen mag, müsste man wahrscheinlich im konkreten Fall abklären lassen.
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