Ich hatte es wohl zu absolut ausgedrückt: ich halte eine Fehldiagnose für möglich - an den mörtelbe"spachtel"ten Stellen ist die tatsächliche Fuge auf dem Bild uneindeutig "erkennbar". Ich habe mal angehangen, wo ich die nicht korrekten Stellen sehe.
Einschalten solltest Du den schon - aber die Hoffnungen nicht zu hoch kochen.
Eben da liegt der Hase im Pfeffer: wenn die Mängel unstrittig oder festgestellt wären, wäre der Einbehalt angemessen. Aber so wird es gewiß ein Streitfall werden. Aber auch der hohe Einbehalt sichert Dich keineswegs, lies dazu meine Ausführungen über Insolvenzzeitpunkt und Rückforderungsgefahr. Wird infolge eines Insolvenzantrages ein Verwalter bestellt, wird der die Rechtmäßigkeit des Einbehaltes bestreiten, die einbehaltene Summe einfordern und Dir mit viel Glück (und am Ende des jahrelangen Verfahrens !) nach Quote ein bißchen davon wiedergeben, wenn Du Deine Forderungen korrekt und fristgerecht angemeldet hast.
Ja, zum Anwalt riet ich ja auch. Die anderen Gläubiger spricht besser Dein Anwalt als Du an, und den Staatsanwalt auch.
Vermutlich wollte
@Snowy36 Dir mit anderen Worten als ich aber im Grunde die gleiche Richtung bedeuten, nämlich daß Du es mit Dante halten und alle Hoffnung fahren lassen sollest. Der "alte" Fleischerhaus-Thread titelte "Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein". Und so sehen wir es wohl auch hier vermutlich kommen: selbst wenn Du am Baufortschritt - und erst recht am "brauchbaren" Baufortschritt - gemessen schon zu viel gezahlt zu haben meinst, wird der GU das anders sehen und zwar den Vertrag nicht formell lösen, aber in Leistungsverzug gehen - was effektiv ebenfalls Null-Bau(ruinen)fortschritt bedeutet.