Y
ypg
Deshalb bräuchte man ja mehr als das geschriebene Wort, nämlich den Lageplan und die eingereichten Skizzen. Lageplan soll es angeblich nicht geben, ist meinem Verständnis aber für eine Anfrage nötig?Da die entsprechende Behörde hier schon schreibt, dass es Außengebiet ist, wird es mit dem §34er wohl nix werden, egal welche Hälfte wo liegt.
Für ein Grundstück wird kein Extra-Bebauungsplan erstellt. Es wird entschieden, entweder so bauen zu dürfen oder nicht oder mit genannten Einschränkungen oder Änderungen.denn der Bebauungsplan wird ja für das gesamte Grundstück erstellt