(2) Ist für eine Wohnung mehr als ein Stellplatz erforderlich, kann dieser zusätzliche Stellplatz auch so hergestellt werden, dass der andere zu dieser Wohnung gehörende Stellplatz gefangen angeordnet ist."
Ich denke, du beziehst dich da darauf - da würde ich aber nicht davon ausgehen, daß es für ein Einfamilienhaus gilt. Das ist der Unterschied zwischen Wohneinheit (Wohnung oder Einfamilienhaus) oder Wohnung. Hier ist m.E. ganz klar die Wohnung angesprochen. Das bedeutet für ein Haus mit zwei Wohnungen, daß bei den nötigen 4 Stellplätzen der jeweils zweite für eine Wohnung hinter dem ersten liegen kann. Macht auch Sinn, denn ansonsten könnte das mit dem Platz für 4 Stellplätze zu einem Haus knapp werden.
Bei uns hat man die Stellplatzordnung seit einem Jahr verschärft - mittlerweile müssen pro Einfamilienhaus 3-4 (früher 2) Stellplätze (einzeln befahrbar; Anzahl nach qm) und pro Wohnung je nach Größe 2-3 Stellplätze (früher 1,5). Was nicht ganz ohne Sinn ist, denn spätestens wenn die Nachkommenschaft auch Auto fahren kann, haben viele Familien 3 Autos und die, für die man keinen Platz hat, stehen auf der Straße. Es gibt bei uns daher mittlerweile Straßen, bei denen die Bauern oft Schwierigkeiten haben mit ihren Erntemaschinen durch zu kommen.
Andererseits wurde im gleichen Atemzug bekannt gegeben, wie hoch die Strafen sind, wenn man nicht die vorgeschriebene Anzahl von Stellplätzen bereit stellt. Also auf gut Deutsch: man kann sich da auf "frei" kaufen zum Wohle der Gemeindekasse. So kann man also auch Geld machen...
Wenn das bei dir so ein Akt ist, da zwei einzeln befahrbare Stellplätze hin zu kriegen, vielleicht kannst dich da ja auch frei kaufen? Da würde ich mal nachfragen.