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Davidoff86
Es ist in Bayern, das hatte ich eigentlich oben schon geschrieben.Nein tut es nicht. Verbindlich ist für dich erst mal der B.plan und dort steht II+S im Kreis. Also musst du 2 VG bauen plus das SG. Wie SG definiert ist erfährst du in der Landesbauordnung deines Bundeslandes das wir ja immer noch nicht kennen.
Das ist gut zu wissen. Sicherlich werden wir uns auch mit den zukünftigen Nachbarn südlich von unserem Platz austauschen, um in Erfahrung zu bringen, wie sie es planen.Wir haben hier ebenfalls eine verkehrsberuhigte Stichstraße am Ende eines RH-Riegels, dort fahren eigentlich nur zwei Nachbarn hinter. Der "Vorgarten" ist gut einen Meter tief wie bei allen Nachbarn und ohne Einfriedung. Das ist sozusagen unser Fußweg, Probleme gibt das keine da kein Durchgangsverkehr und gegenseitige Rücksichtnahme kein Fremdwort ist