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In der Regel ein faktisches, ja. Das Mißverständnis, §34 sei gleichbedeutend mit einer (im Rahmen der FDGO, versteht sich) Carte blanche, wird durch seine Popularität leider nicht wahrer ;-)
In der Regel ein faktisches, ja. Das Mißverständnis, §34 sei gleichbedeutend mit einer (im Rahmen der FDGO, versteht sich) Carte blanche, wird durch seine Popularität leider nicht wahrer ;-)
Ich war der Meinung, dass die Abstände durch die Wandhoehen geregelt sind. Aber mind. 3 m betragen.
Also kann die Gemeinde zusaetzlich Baufenster festlegen?
Ich war der Meinung, dass die Abstände durch die Wandhoehen geregelt sind. Aber mind. 3 m betragen.
Also kann die Gemeinde zusaetzlich Baufenster festlegen?
Die faktischen Baufenster sind seitlich nicht begrenzt, also keine Einzelbaufenster - eher straßennächste vordere Fluchtlinie bis straßenfernste hintere Fluchtlinie der Umgebungsbebauung.