F
Fuchur
Das ist ganz simpel: Gegenüber dem Netzbetreiber muss die Anlage ja vom Betreiber angemeldet werden. Damit ist dokumentiert, wer Betreiber ist. Auch im MaStR ist der Betreiber eindeutig ausgewiesen.Mich würde interessieren wie man den Nachweis erbringen kann, dass diese nicht den Eheleuten gemeinsam sondern jeweils getrennt gehören.