Das ist sehr pessimistisch. Ja, echtes V2G gibt es nirgendwo relevant außerhalb von Forschungsprojekten. Verständlich, denn es kommt ein nicht vorhersehbarer Einspeiser in den Markt, ohne sich in die dortigen Abläufe zu integrieren. Das mag bei 5 Autos egal sein, in größeren Zahlen zerschießen sie die Netzfrequenz. Gleichzeitig ist das nur für Altverträge interessant, die noch hohe Einspeisevergütungen haben. Für alle anderen macht es keinen Unterschied, bzw. ist es nur nachteilig, dann hätte man auch direkt vom Dach ins Netz speisen können. Das wird erst interessant werden, sobald dynamische Tarife für die Einspeisung verfügbar werden.
V2H ist schon käuflich erwerbbar, bisher nur als DC und zu absurden Preisen, aber ab demnächst bis Mitte 2025 sind einige AC Wallboxen von bekannten Herstellern angekündigt. V2G ready, aber das wird genauso nicht zulässig sein wie aktuell aus der Batterie im Keller einzuspeisen.
Mieterstrom hat sich mit Solarpaket 1? oder 2? deutlich verbessert! Sollte das für dich relevant sein, ist inzwischen noch nicht perfekt aber um Welten besser! Durch den verpflichtenden Einbau von IMS und der Erlaubnis von virtuellen Summenzählern, sind nur noch Zähler für Endnutzer, Produzent und einmal der Netzanschluss notwendig. Also 1x 2-Wege Zähler mehr als eh nötig ist. Per Software darfst du willkürliche Verteilungen festlegen und musst gleichzeitig nicht mehr als Energieversorger gegenüber den Mietern auftreten. Die behalten wie sonst auch ihren Vertrag mit dem von ihnen ausgewählten Versorger und bezahlen dir ihren Anteil am verbrauchten Photovoltaik Strom. Dein Verkaufspreis kann gestaltet werden wie du willst, Steuer ist teilweise etwas speziell, aber als Vermieter muss man sich ja eh mehr damit beschäftigen als Angestellte.
@Fuchur so steht das auch relativ deutlich in den Schreiben des BMF: Es zählen die Anlagenpro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft. Damit sind für die Befreiung 2 eigenständige Anlagen bis 30kWp möglich. Mich würde interessieren wie man den Nachweis erbringen kann, dass diese nicht den Eheleuten gemeinsam sondern jeweils getrennt gehören. Wird in den Meisten Fällen doch bereits davor scheitern, weil der Netzbetreiber bei der Anfrage einer 60kWp Anlage die Hände über dem Kopf zusammenschlagen wird.