Einfamilienhaus Photovoltaik-Anlage mit 30KW

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Z

Zubi123

Ich denke ich werde unter den 25kWp bleiben.
Du kannst auch die Module bereits verlegen und die über 25 kwp schließt du erst später als neue Anlage an.
Gleiches gilt für die 30er Grenze bei der Einkommensteuer.

Ich schätze den Jahresverbrauch auf 4,5 KW, da ich zusätzlich noch 2 oder 3 Klima-Splitgeräte montieren will.
Mit Wärmepumpe und Klima rechne mal eher mit 6.000 kWh

Bei Selbstmontage rechnet sich aber das ganze sogar mit den 8 Cent Einsüeusevergütung. Daher: Dach vollmachen!
 
F

Fuchur

Gleiches gilt für die 30er Grenze bei der Einkommensteuer.
Das ist falsch. Es zählt die Gesamtleistung pro Betreiber. Einziger Kniff wäre hier, wenn 2 Anlagen getrennt über jeweils einen (Ehe-)Partner laufen. Dazu spielt aber wiederum die zeitliche Komponente keine Rolle, die können gleichzeitig installiert werden, natürlich als getrennte Anlagen mit getrennten Wechselrichtern.

Bei der 25kWp-Grenze pro Anschluss ist es meines Wissens nach nicht möglich diese zu überschreiten. Da bin ich allerdings nicht 100%ig sicher aus dem Bauch heraus.
 
A

Allthewayup

Speicher habe ich zwei Stück: einen mit 42kWh und einen mit 84kWh.

Das tolle an denen ist: die haben sogar Räder und ein Lenkrad dran, sodass ich damit in den Urlaub fahren kann!
Solange sie nicht in die Anlage zurück speißen sind sie genau genommen mehr Verbraucher als Speicher. Auf bidirektionales Laden bin ich jedenfalls gespannt. Leider könnte das derzeit weder unsere Anlage noch unser BEV. Schade dass das selbst als Insellösung noch ein absoluter Exot ist.
 
B

Buchsbaum066

Auf bidirektionales Laden bin ich jedenfalls gespannt. Leider könnte das derzeit weder unsere Anlage noch unser BEV.

Oh, wie lange wartet man schon darauf. Seit wann wollte eigentlich VW seine ID Flotte mit der Möglichkeit des bidirektionalen Ladens ausstatten.
Ach so, da gibt es rechtliche Probleme in Deutschland. Und was ist eigentlich mit Mieterstrommodellen?

Geht grad auch nicht. Probleme bei der Abrechnung.

Bleibt festzustellen, es liegt nicht an der Erzeugung erneuerbarer Energien sondern an der Bürokratie im Land und seiner katastrophalen Infrastruktur.
Möglich wäre sehr viel. Das liegt jedoch nicht immer im Interesse der Netzbetreiber, Stromkonzerne und der Politik.
 
D

Dahlbomii

Das ist sehr pessimistisch. Ja, echtes V2G gibt es nirgendwo relevant außerhalb von Forschungsprojekten. Verständlich, denn es kommt ein nicht vorhersehbarer Einspeiser in den Markt, ohne sich in die dortigen Abläufe zu integrieren. Das mag bei 5 Autos egal sein, in größeren Zahlen zerschießen sie die Netzfrequenz. Gleichzeitig ist das nur für Altverträge interessant, die noch hohe Einspeisevergütungen haben. Für alle anderen macht es keinen Unterschied, bzw. ist es nur nachteilig, dann hätte man auch direkt vom Dach ins Netz speisen können. Das wird erst interessant werden, sobald dynamische Tarife für die Einspeisung verfügbar werden.

V2H ist schon käuflich erwerbbar, bisher nur als DC und zu absurden Preisen, aber ab demnächst bis Mitte 2025 sind einige AC Wallboxen von bekannten Herstellern angekündigt. V2G ready, aber das wird genauso nicht zulässig sein wie aktuell aus der Batterie im Keller einzuspeisen.

Mieterstrom hat sich mit Solarpaket 1? oder 2? deutlich verbessert! Sollte das für dich relevant sein, ist inzwischen noch nicht perfekt aber um Welten besser! Durch den verpflichtenden Einbau von IMS und der Erlaubnis von virtuellen Summenzählern, sind nur noch Zähler für Endnutzer, Produzent und einmal der Netzanschluss notwendig. Also 1x 2-Wege Zähler mehr als eh nötig ist. Per Software darfst du willkürliche Verteilungen festlegen und musst gleichzeitig nicht mehr als Energieversorger gegenüber den Mietern auftreten. Die behalten wie sonst auch ihren Vertrag mit dem von ihnen ausgewählten Versorger und bezahlen dir ihren Anteil am verbrauchten Photovoltaik Strom. Dein Verkaufspreis kann gestaltet werden wie du willst, Steuer ist teilweise etwas speziell, aber als Vermieter muss man sich ja eh mehr damit beschäftigen als Angestellte.

@Fuchur so steht das auch relativ deutlich in den Schreiben des BMF: Es zählen die Anlagenpro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft. Damit sind für die Befreiung 2 eigenständige Anlagen bis 30kWp möglich. Mich würde interessieren wie man den Nachweis erbringen kann, dass diese nicht den Eheleuten gemeinsam sondern jeweils getrennt gehören. Wird in den Meisten Fällen doch bereits davor scheitern, weil der Netzbetreiber bei der Anfrage einer 60kWp Anlage die Hände über dem Kopf zusammenschlagen wird.
 
N

nordanney

Seit wann wollte eigentlich VW seine ID Flotte mit der Möglichkeit des bidirektionalen Ladens ausstatten.
Ist schon seit langer Zeit möglich. In welcher Zeit bist du stehen geblieben?

„Mit dem Hauskraftwerk S10 E COMPACT vom Volkswagen Partner E3/DC versorgen Sie Ihr Zuhause mit Solarenergie und decken dank dem Home Energie Management System (HEMS) alle Haushaltsverbräuche so weit wie möglich mit Ihrer Photovoltaik-Anlage ab.
Das System steuert die DC-Ladestation automatisch an, um solarstrom gezielt für die Mobilität zu nutzen, den Autarkiegrad zu optimieren und Ihre Sicherheit bei einem längeren Stromausfall zu erhöhen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihr ID. vorrangig oder ausschließlich mit Solarstrom geladen wird. Außerdem können ID. Modelle mit einer geeigneten Batteriegröße ab 77 kWh und ID. Software 3.5 ab Werk oder höher als mobile Speicher in das System integriert werden. Selbst wenn Energie an Ihr Zuhause abgegeben wird, verbleiben immer noch 20% der Batteriekapazität im Fahrzeug“
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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