Einhaltung der Baugrenzen bei Außentreppe

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Q

Quacki

Vielen Dank Dirk.

Das ist natürlich mies. Die Garage ist jetzt nun mal 3,60 bzw. 3,40 abzgl.. Aufbau. Ist auch so eingemessen worden, ohne Rückmeldung der Behörde.

Eine Baulast bedeutet natürlich einen deutlichen Wertverlust für das Nachbarhaus. Diese ist ja unwiderruflich

Ich mein, was kann die Behörde nun verlangen. Rückbau, Strafzahlungen, Lasteneintrag?
 
Q

Quacki

Kann ich einen Lasteneintrag auch im Nachhinein machen? Solange es keinen stört?!

Klar, bei einem möglichen Verkauf Müsste man sich mit dem neuen Käufer einigen!
 
D

DG

Der Wertverlust hält sich in Grenzen. Faktisch ist das Nachbargrundstück bereits durch Deine Dachterrasse abgewertet - jeder Käufer, der nicht zur Familie gehört, sieht das und zieht sofort was vom Kaufpreis ab.

Was dabei rauskommt, weißt Du erst, wenn Du einen Bauantrag stellst. Grundsätzlich ist da alles möglich.

MfG
Dirk Grafe
 
E

Escroda

Eine Baulast bedeutet natürlich einen deutlichen Wertverlust für das Nachbarhaus.
Keine Baulast bedeutet natürlich einen deutlichen Wertverlust für dein Haus, wenn die Garage illegal errichtet wurde.
Ist so auch abgenommen worden.
Vom Bauamt? Mit Ortsbesichtigung? Das war dann wohl an einem Aschermittwoch. Oder war die Wandhöhe bereits im Bauantrag angegeben und auf den Bauvorlagen wurde eine Nachbarzustimmung formuliert, die dein Bruder unterschrieben hat? Wenn sich das Bauamt darauf eingelassen hat, wird es das vielleicht auch für die Außentreppe tun.
Ist auch so eingemessen worden, ohne Rückmeldung der Behörde.
Bei der Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster werden üblicherweise keine Höhen gemessen und eine Meldung an die Genehmigungsbehörde erfolgt in der Regel nicht.
 
Q

Quacki

Also tatsächlich ist die Höhe der Garage 3,40m von Grund.

Die Geschichte mit der Treppe etc. werden wir mit Baulasten regeln, sollte es hier zu Unstimmigkeiten kommen.

Tragen wir eine Baulast ein und der Nachbar verkauft, müssen wir diese evtl. wieder austragen oder mit dem Käufer neu vereinbaren. Geht das nicht, wird zurückgebaut. Heißt Garage etwas runter, ist zum Glück möglich, da sie einen relativ hohen Aufbau oben auf der Garage hat, der mit etwas Aufwand entfernt werden kann. Und natürlich die Treppe ab und einen AnbauBalkon bestellen und Treppe dann dort anbauen.

Warum nicht sofort die Geschichte mit dem Anbaubalkon? weil wir vorhaben die nächsten 30 Jahre da zu wohnen und wer weiß was dann so ansteht. Und dieser Anbaubalkon wäre deutlich teurer.
 
D

DG

Tragen wir eine Baulast ein und der Nachbar verkauft, müssen wir diese evtl. wieder austragen oder mit dem Käufer neu vereinbaren.
Genau das geht nicht, da die Baulast kein Vertrag zwischen Privatleuten darstellt, sondern eine Eintragung in einem öffentlichen Register, hier. Baulastverzeichnis, ist. Die Baulast bleibt so lange drin, bis die Löschung beantragt wird und seitens des Bauamts (einseitig!) geprüft wird, ob die Baulast noch benötigt wird. Wenn sie nicht mehr benötigt wird, wird sie gelöscht. Ansonsten bleibt sie drin.

Geht das nicht, wird zurückgebaut. Heißt Garage etwas runter, ist zum Glück möglich, da sie einen relativ hohen Aufbau oben auf der Garage hat, der mit etwas Aufwand entfernt werden kann. Und natürlich die Treppe ab und einen AnbauBalkon bestellen und Treppe dann dort anbauen.
Allein der Rückbau auf 3m wird nicht reichen, sondern die Dachterrasse muss auch zurückgebaut werden. Ist aber alles nicht dramatisch, kann man - soweit man das aus der Ferne beurteilen kann - sauber lösen.
Wobei für mich ebenso wie für @Escroda etwas erstaunlich ist, dass ihr eine 3,4m hohe Garage ohne Baulast genehmigt/abgenommen bekommen habt. Das geht unter Umständen, ist aber auf jeden Fall schon mal etwas ungewöhnlich.

Ihr könnt aber zunächst ganz unverbindlich mit einem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Eurer Nähe Kontakt aufnehmen, um dann zu klären, wie man am geschicktesten vorgeht, ohne beim Bauamt direkt Alarm auszulösen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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