Einheitswert Beispielwerte - Einfamilienhaus 146 qm, 780 qm Grund
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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Einheitswert Beispielwerte - Einfamilienhaus 146 qm, 780 qm Grund >> Zum 1. Beitrag <<
Ich hab das Formular heute bekommen.
Wohnfläche, Grundstücksgröße, Baukosten, Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte/RH, Massiv/Fachwerk/Fertighaus, Anzahl Wohnungen, Art der Heizung, Anzahl Bad/Dusche/WC, besonders ausgestattete Räume, anderweitig genutzte Räume, PKW-Stellplätze, Garagenart
Die Formulare sind immer auf alle denkbaren Haustypen, also auch Mehrfamilienhaus, ausgelegt.
Aber der EW wird kippen. Nur, ich muss noch herauskriegen, was das heisst. Werden dann alle Bescheide ungültig und man zahlt gar nichts mehr, bis es neue Berechnung und neues Recht gibt? das wäre ja toll: Jahre ohne Grundsteuer.
Wobei das Kippen des EW nicht nur Freude bereiten dürfte. wer heute in Hamburg ein Eigentum erworben hat, zahlt nach der EW Methode deutlich zu wenig und wird sicher mehr zahlen. In Süderbrarup zahlt man sicher jetzt zu viel. Karsten
Wir haben einen Grundsteuer B Hebesatz von 500, unser Grundstück ist 523 m² groß, wir zahlen 202 € Grundsteuer.
Den Rest kann man sich selber zusammenreimen
Bewertung nach Ackerlandpreis von 1935 irgendwas bei ~ 3 Reichsmark wobei ich den Wert in Frage stellen würde. Insoweit ist eine Reform der Grundsteuer schon berechtigt.