Der Teil vom Grundstück der dir nicht mehr zur Verfügung steht muss ehrlich eingerechnet werden.
Warum? Wenn es groß genug ist, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Einfamilienhaus und gesamtes Grundstück nutzen und ggf. über einen zu großen Garten ärgern
- Grundstück teilen und eine Hälfte verkaufen. Dann eigene Doppelhaushälfte bauen und über Geldsegen freuen
- Grundstück teilen und Doppelhaus bauen
Bei den Varianten 2 und 3 wird das bestehende Grundstück im Vergleich zur normalen Bebauung gewinnbringend genutzt. Angekauft werden muss sowieso das gesamte Grundstück. Und bezahlt werden auch. Also muss ich es nicht zusätzlich rechnen, wie bei einem normalen Hausbau zur Vermietung.
Ich würde mir nie freiwillig ein Haus bauen, um dann nebenan Nachbarn mit Kindern als Mieter zu haben, die dann keinen Garten nutzen dürfen.
Wer hat eigentlich gesagt, dass die Mieter (in der Einliegerwohnung oder der Doppelhaushälfte) keinen Garten haben? Habe ich etwas überlesen?
Ins OG würde ich mir auch keine Mieter holen, aber in einer separaten Doppelhaushälfte ist das doch ein Nachbar, wie jeder andere auch (außer, man möchte unbedingt freistehend bauen).