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Jack1983
Danke für den Hinweis, ich werde mir die Teilungserklärung besorgen. Unter Denkmalschutz steht die Außenoptik des Hauses, es ist kein Einzeldenkmal, sondern Teil eines Ensembles.so ein Vorgehen des Bauherren ist eigentlich ungewöhnlich, da Denkmalschutzaufwendungen nur der Eigentümer absetzen kann, werden die Häuser vor der Sanierung verkauft. Das wichtigste ist herauszufinden was alles unter Denkmalschutz steht und wie das in der WEG Teilungserklärung geregelt ist. eine 3er WEG erreicht halt schnell eine 2/3 Mehrheit.