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Iotafreak
Danke..Auch wenn es kein Erbbaurecht wird, gefühlt gehört bei Volleigentum das Grundstück auch der Bank ;-)
Es ist faktisch kein Unterschied zwischen Erbbaurecht und Volleigentum. Und selbst wenn, kann Euch das egal sein. Warum? Ihr werdet schon nicht mehr leben, sollte der Erbbaurechtsvertrag nicht durch die Kirche verlängert werden. Damit müssen sich auch nicht Eure Kinder rumschlagen, sondern höchstens Eure Enkel.
Wir wollen in erster Linie für uns bauen... die Kids werden sicherlich ihren eigenen Weg gehen... deswegen Bungalow... und wenn wir mal zu alt sind verkaufen wir es.. so ist der Plan... es ist eine sehr begeeet Lage bei uns.. ich denke das Teil kriegt Mann locker auch mit erbpacht los...
es ist nur der Gedanke, wie es sich anfühlen wird, lässt mich etwas zweifeln... deswegen suche ich Erfahrungswerte... thx