G
guckuck2
Ich kann da nichts weiter gegen halten und nichts belegen, insofern lasse ich deine Aussage so stehen. Vielleicht war es ein Sonderfall. Ich weiß es nicht genauer.
Mein Eindruck ist, Beleihungsgrenzen sind üblich. Gerade mal google angeworfen, da findet man ähnliches.
Bist du vielleicht regional verwurzelt, sodass der dort übliche Erbpachtgeber solch Regeln nicht hat?
Mein Eindruck ist, Beleihungsgrenzen sind üblich. Gerade mal google angeworfen, da findet man ähnliches.
Bist du vielleicht regional verwurzelt, sodass der dort übliche Erbpachtgeber solch Regeln nicht hat?