Fehlplanung / Vermessen - Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir

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R

Radomiro

Hoffen wir es.
Wobei "Die Grenzsteine befinden sich [...] 1m eingerückt auf meinen Grundstück." auch heißen kann: historischer Ortskern mit schutzwürdiger Nachbarschaft.

mfg
 
N

nils1985

Kurzes Update:
Meine Baufirma möchte sich mit mir einigen...

Gibt es da Richtwerte oder ähnliches an denen man sich orientieren kann?
Schadenersatz wird bezahlt, nur wie hoch sollte dieser ausfallen?

LG
 
Nordlys

Nordlys

Welchen Schaden hast Du? Eigentlich keinen. Es ist somit mehr ein Bussgeld. Ich würde mich darüber mal mitm Anwalt unterhalten. Echt. Karsten
 
P

Payday

baut das Bauunternehmen auch Carports? im Grunde gibt es doch nur 2 Probleme:

1.) die auffahrt/Carport/Stellfläche wird 25cm kleiner. da kann man leider nichts mehr machen und ist doof gelaufen. wir haben 6meter breite und finden es für 2 Autos auch zu schmal. nächstes mal würde ich glatt 7meter nehmen... dafür könntest du eine Entschädigung bekommen

2.) dadurch, das das Carport nun von 6meter breite auf 5,75 schmaler wird, wird es quasi trapezförmig. das wird natürlich etwas mehr kosten. diese Mehrkosten könnte man zb reklamieren, bzw einfordern. alternativ könnte das Bauunternehmen auch das Carport aufstellen (zb über deren Schreiner) zum "sonderpreis".


ps: bei 6meter bis zur grenze wird dein Carport keine 6meter breit werden. da sind wir leider auch erst später zu gekommen. 2x 12cm Pfosten + überstand Dach + Abstand zur grenze und schwups biste locker unter 5,5m durchfahrtsbreite...
du solltest wirklich jeden cm vorne auf der auffahrtsseite mitnehmen den man bekommen kann.


ärger mit den Bauamt und Konsorten wird es nicht geben. ob du nun 6meter beantragt hast und dann 5,75 baust ist denen völlig egal. wichtig ist nur, das dein Haus 3meter von der grenze wegsteht.
alles weitere musst du mit deinen Nachbarn klären (zb 9+Meter carportlänge, überstand usw...)
 
J

Jana33

Sind den die Abstände beim Haus zur Grenze eingehalten ?

Warum sollten die gerade 3m sein mindestens ? Hängt doch von Bebauungsplan ab?
 
P

Payday

die 3m gelten eigentlich auf sogut wie allen Grundstücken. mehr kann natürlich auch mal sein, weniger (bzw = 0m) sind dann eher Reihenhäuser oder ähnliches. wenn es mehr als 3m sein sollen, schimpft sich das üblicherweise "Baufenster".
solange das Haus also im "Baufenster" oder mehr als 3meter von der grenze wegsteht, wird es da keinen großen ärger geben. ggf. muss man irgendwas neu beantragen oder ähnliches.
was bei einen fertigen Haus bei unter 3metern passiert weis ich nicht. irgendwas wird es da schon geben, und wenn es eine Baulast beim Nachbarn ist oder ähnliches. abriss ist eigentlich eher was für schwarzbauten.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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