R
R.Hotzenplotz
Wegen des Schimmels in der Wohnung habe ich heute erfahren, dass es da schon häufiger geschimmelt hat. Diesen Umfang hatte es aber wohl nicht. Ich habe über Umwege Kontakt zum ehemaligen Hausmeister bekommen. Der hat da zig mal drüber gestrichen und Schimmelentferner benutzt. Der Verkäuferin sei die Problematik bekannt gewesen. Mir hat sie gegenüber im Vorfeld des Verkaufs bestätigt, dass es da nicht Schimmel gab. Unter Zeugen.
Wäre sowas ein Grund, den Kauf wegen arglistiger Täuschung anzufechten? Sowohl der Hausmeister als auch der Zeuge bei dem Verkaufsgespräch würden das vor Gericht aussagen. Und die ehemaligen Mieter dürfte man leicht ausfindig machen und die werden ja auch nichts anderes sagen.
Was für'n Theater wegen so einer Wohnung.....
Wäre sowas ein Grund, den Kauf wegen arglistiger Täuschung anzufechten? Sowohl der Hausmeister als auch der Zeuge bei dem Verkaufsgespräch würden das vor Gericht aussagen. Und die ehemaligen Mieter dürfte man leicht ausfindig machen und die werden ja auch nichts anderes sagen.
Was für'n Theater wegen so einer Wohnung.....