R
R.Hotzenplotz
Also an der Dämmung liegt es wohl nicht sondern offenbar am Mieterverhalten. Ein Grund für Schadenersatz ist das vermutlich trotzdem nicht. Auch wenn es ärgerlich ist, dass er lt. Bericht immer noch nicht seine Möbel von der Wand weg gestellt hat. Das wird teuer!
Da muss ich wohl eine umfassende Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag ausarbeiten, was er alles nicht machen darf.
- Lüften bei hohen Außentemperaturen (überhaupt das Lüften genau beschreiben)
- kein Wäsche trocknen in der Wohnung
- keine Möbel direkt an die Wand
- .......
Nie wieder eine Wohnung als Kapitalanlage zum vermieten!
Da muss ich wohl eine umfassende Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag ausarbeiten, was er alles nicht machen darf.
- Lüften bei hohen Außentemperaturen (überhaupt das Lüften genau beschreiben)
- kein Wäsche trocknen in der Wohnung
- keine Möbel direkt an die Wand
- .......
Nie wieder eine Wohnung als Kapitalanlage zum vermieten!