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Mangolicious
Wir hatten dem Grundstück zugesagt, allerdings zieht sich da alles noch und die Beurkundung würde nicht vor 2025 sein.
Wir wollten nun mit unserem präferierten GU den Vertrag zur Beantragung und Sicherung der Förderung bereits festmachen und es wurde ein Formular angehängt, dass, falls wir doch kein Grundstück haben sollten, vom Vertrag zurücktreten können. Nun hat uns der Verkäufer die nochmals ausgearbeiteten Unterlagen geschickt, allerdings gesagt, dass er das Rücktrittsrecht nicht gewähren könne. Heißt de Fakto, dass, sollte, aus welchen Gründen auch immer, irgendwas mit dem Kauf des Grundstücks schief gehen, wir einen Hauserstellungsvertrag an der Backe hätten?
Der Verkäufer meinte dann am Telefon, dass das nicht so wäre, weil wir ja die KFW300 aufschiebende Bedingung drin hätten und keine Finanzierung erhalten würden, wenn wir kein Grundstück hätten = dann könnten wir die aufschiebende Bedingung geltend machen.
Wir haben uns die aufschiebende Bedingung daraufhin nochmals angeschaut und so wie wir es verstehen, ist sie letztlich nicht von der Kreditzusage der Bank abhängig, sondern von der vorgelagerten Förderzusage der KFW (KFW Website: "Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert -> Ab hier wäre die aufhebende Bedingung ja bereits nicht mehr gegeben. Jetzt können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen").
Der Vertrag wird meinem Verständnis nach also wirksam, sobald wir die Förderzusage (die wollen wir ja schnell einholen) der KFW haben, unabhängig davon, ob die Bank später den Kredit auch bewilligt, wenn wir ein Grundstück haben.
Sehe ich das falsch oder sind wir da generell zu vorsichtig, sollten einfach vertrauen und unterschreiben? Mich irritiert, dass kurz vor Vertragsabschluss plötzlich so eine Änderung kommt.
Wir wollten nun mit unserem präferierten GU den Vertrag zur Beantragung und Sicherung der Förderung bereits festmachen und es wurde ein Formular angehängt, dass, falls wir doch kein Grundstück haben sollten, vom Vertrag zurücktreten können. Nun hat uns der Verkäufer die nochmals ausgearbeiteten Unterlagen geschickt, allerdings gesagt, dass er das Rücktrittsrecht nicht gewähren könne. Heißt de Fakto, dass, sollte, aus welchen Gründen auch immer, irgendwas mit dem Kauf des Grundstücks schief gehen, wir einen Hauserstellungsvertrag an der Backe hätten?
Der Verkäufer meinte dann am Telefon, dass das nicht so wäre, weil wir ja die KFW300 aufschiebende Bedingung drin hätten und keine Finanzierung erhalten würden, wenn wir kein Grundstück hätten = dann könnten wir die aufschiebende Bedingung geltend machen.
Wir haben uns die aufschiebende Bedingung daraufhin nochmals angeschaut und so wie wir es verstehen, ist sie letztlich nicht von der Kreditzusage der Bank abhängig, sondern von der vorgelagerten Förderzusage der KFW (KFW Website: "Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert -> Ab hier wäre die aufhebende Bedingung ja bereits nicht mehr gegeben. Jetzt können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen").
Der Vertrag wird meinem Verständnis nach also wirksam, sobald wir die Förderzusage (die wollen wir ja schnell einholen) der KFW haben, unabhängig davon, ob die Bank später den Kredit auch bewilligt, wenn wir ein Grundstück haben.
Sehe ich das falsch oder sind wir da generell zu vorsichtig, sollten einfach vertrauen und unterschreiben? Mich irritiert, dass kurz vor Vertragsabschluss plötzlich so eine Änderung kommt.