Jep, vorrangiger Nießbrauch ist nicht gut (Alter der berechtigten Personen und konkrete Ausgestaltung sind für die Bank wichtig). Ist dem Wohnrecht sehr ähnlich.
Danke übrigens für diesen Hinweis!
In der Zwischenzeit ist nicht soviel passiert, corona, Krankheit und so. Auch alle Neubaugebiete ziehen sich...
Nächsten Dienstag ist der Notartermin. Die Immobilie wird uns jetzt im zuge der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleistung überlassen. Da alles erst super langsam und jetzt schlag auf schlag geht (heute erst den Überlassungsvertrag bekommen), hab ich eine Frage und finde jetzt übers Wochenende niemanden, der mir da genaueres sagen kann (Mein Bankmensch ist nicht erreichbar), aber hier sind ja auch ein paar wissende Unterwegs:
Im Grundbuch sind 2 alte Hypotheken drin, die sind abbezahlt und werden gelöscht, Löschungsbewilligung liegt vor. Ich werde schonmal eine Eigentümergrundschuld eintragen lassen über 50% des Verkehrswert der Immobilie um dann zeitnah die immobilie zu beleihen (für Eigenkapital unser Haus, Schenkungssteuer, Unterhalt des hauses, porsche (scherz) etc..) Die Eigentümergrundschuld steht auch schon im Überlassungsvertrag so drin. Soweit so gut.
Was noch unter "im Termin zu besprechen" drin steht ist:
- Ja oder nein: Die zusätzliche Sicherung der Versorgungsleistung im Grundbuch - der Kapitalwert ist ca. 15% vom Immobilienwert (oma ist 84 alt und die versorgungsleistung gering)
- Ja oder nein: Eine Rückauflassungsvormerkung für: veräußerung, insolvenz, zwangzvollstreckung, grober undank nach Baugesetzbuch, tod der Beschenkten vor Schenkung, Scheidung
- und die Rangfolge dieser Dinge mit der Eigentümergrundschuld.
Ich hatte vorgeschlagen, nichts außer die Eigentümergrundschuld ins Grundbuch schreiben zu lassen. Bzw wenn die anderen Sachen, dann halt nachrangig dazu. Ich geh mal davon aus, dass das auch so passieren wird.
Aberr den "Worst Case" Mal angenommen: Die Reallast der Vorsorgeleistung und die Rückauflassungsvormerkung kommen ins Grundbuch und auch im Rang höher als die Eigentürmergrundschuld - gibt es da überhaupt eine Möglichkeit eine Hypothek auf das Haus zu bekommen? Oder ändert das wenig weil die Reallast so niedrig ist und die Rückauflassungvormerkung nur für die bestehenden Fälle gilt.