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cschiko
Das ist nur bedingt korrekt, also in dem Fall stimmt es sicherlich. Entsteht ein Neubaugebiet mit vielen Verkäufen, so wird der BRW auch entsprechend angepasst. In vielen anderen Fällen hat man lediglich wenige Grundstücksverkäufe und wird daher keinen krassen Anpassungen machen. Hat man also in einer Zone mit BRW 220€ nun plötzlich einen Verkauf mit 500€/m², so wird man nicht anhand dieses Verkaufs den BRW auf 500€ anheben. Wenn überhaupt, Gutachter und auch die Ausschüsse sind da vorsichtig, wird man ihn etwas anheben und dabei schaut man eben nicht nur auf das eine Jahr sondern schaut auch ob es in den Jahren zuvor Verkäufe gab bzw. auch wie die generelle Marktentwicklung ist.Nö, das wird exakt aus dem vergangenen Kalenderjahr ermittelt. In unserem Fall bspw. lag der Bodenrichtwert vor Start des Neubaugebiets bei 60 EUR - weil seit den 70er Jahren hier nichts mehr passiert ist. In dem Jahr, in dem dann neu parzelliert und die Einfamilienhaus-Grundstücke verkauft worden sind, sprang dieser Wert auf 220,- EUR. Da findet also keine Glättung statt, was aber ja auch nicht sinnvoll wäre, denn sonst läge der BRW ja nur noch länger unter dem aktuellen Marktpreis. (Tut er jetzt ja schon, nur nicht ganz so stark.)
Das ist am Ende das Hauptptoblem der BRW, man hat viele Zonen aber meist wenig unbebaute Verkäufe und dann eben auch teilweise noch Verkäufe bei denen es nicht klar ist, ob sie wirklich als normaler Geschäftsverkehr anzusehen sind. Das von mir genannte Beispiel liegt dieses Jahr in dem Geschäftsbereich des GA in dem ich arbeite vor, ich kenne den Käufer und wie sagte er "es sind verrückte Zeiten". Er wollte eben genau das Grundstück, die Verkäufer hatten heftige Vorstellungen, aber da er es sich finanziell problemlos leisten kann kam dann dieser Preis heraus. Bei dem man aber schon sehen, muss das es ein Einzelwert ist.