Fläche vor Garage laut Bebauungsplan

4,50 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Fläche vor Garage laut Bebauungsplan
>> Zum 1. Beitrag <<

I

Isokrates

Hab grad nochmal nachgelesen, Garage sind je Grundstücksgrenze 9m
Dann hast du den von Escroda zitierten Artikel 6 BayBo aber nicht zu Ende gelesen.

Art. 6 Abs 7 S. 2 BayBo regelt die hier schon genannten maximal 15 Meter Grenzbebauung für ein Grundstück.

Übrigens hast du glaube ich im Thread hier schon geschrieben, dass du eine Werkstatt planst. Das Grenzprivileg gilt allerdings nicht für solche Bauten. Solltest du also auch noch beachten, falls du vor hattest eine Werkstatt als Grenzbebauung zu realisieren.
 
M

Michlhausbauaa

Dann hast du den von Escroda zitierten Artikel 6 BayBo aber nicht zu Ende gelesen.

Art. 6 Abs 7 S. 2 BayBo regelt die hier schon genannten maximal 15 Meter Grenzbebauung für ein Grundstück.

Übrigens hast du glaube ich im Thread hier schon geschrieben, dass du eine Werkstatt planst. Das Grenzprivileg gilt allerdings nicht für solche Bauten. Solltest du also auch noch beachten, falls du vor hattest eine Werkstatt als Grenzbebauung zu realisieren.
Ist dem auch so bei einer reinen Hobbywerkstatt ohne Aufenthaltsraum und Heizung?
 
I

Isokrates

reinen Hobbywerkstatt
Ja auch eine Hobbywerkstatt ist nicht privilegiert. Sprich sie darf nicht auf die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Der Garagenbegriff ist sehr eng definiert.

"Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen."
Legaldefinition aus Art. 2 Abs. 8 S. 2 Baybo

Gibt hierzu auch mehr als genügend Verwaltungsgerichtsurteile.
 
M

Michlhausbauaa

Ja auch eine Hobbywerkstatt ist nicht privilegiert. Sprich sie darf nicht auf die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Der Garagenbegriff ist sehr eng definiert.

"Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen."
Legaldefinition aus Art. 2 Abs. 8 S. 2 Baybo

Gibt hierzu auch mehr als genügend Verwaltungsgerichtsurteile.
Ok danke für die Info. Gibt es eine maximale Größe für eine Garage?
 
I

Isokrates

Gibt es eine maximale Größe für eine Garage?
Kann man so pauschal nicht sagen, kommt auf den Einzelfall (Grundstücksgröße, Grundflächenzahl, Bebauungsplan etc.) an.

Jedenfalls brauchst du einen Bauantrag wenn die Garage mehr als 50 qm groß werden soll und du sie an die Grenze setzen möchtest, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO.
Ansonsten kann es auch bis zu 100 qm nach dem Art. 57 Abs. 2 Nr. 1 BayBO sein, wenn es eine Satzung gibt.

Am besten wäre in deinem Fall wohl eine fachkundige Beratung eines Bauvorlageberechtigten welcher dann auch den Antrag dementsprechend stellen könnte.
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
Im Forum Garage / Carport gibt es 584 Themen mit insgesamt 5849 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Fläche vor Garage laut Bebauungsplan
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstücksteilung Grenzbebauung 13
2Garage konstruktiv eigenständig - Was bedeutet das konkret? 15
3Garage zu tief wegen Ortsgestaltungssatzung 13
4Haus und Garage, Spalt zwischen beiden Körpern schliessen? 12
5Bauen ohne Keller - Carport, Garage? 18
6Garage anthrazit Südausrichtung - Dunkle Farbe problematisch? 17
7Carport/Garage Breite - Reichen 2.50m oder ist das eher zu schmal 29
8Hausfinanzierung - Haus, Garage und Bodenplatte ca. 290.000 EUR 11
9Ab wo werden die 5,50m Abstand zwischen Garage und Straße gemessen? 15
10Länge / Gefälle Einfahrt Garage / Carport 10
11Grundriss Einfamilienhaus mit Garage 18
12Gefälle der Garage - Welche Ausführung? 21
13Technikraum in Garage einbauen? Ist dies möglich? 35
14Beheizung Garage. Was ist die beste / günstigste Lösung? 10
15Wallboxvorbereitung Garage, Neubau 23
16Regenspeicher in der Garage? 11
17Mit Haus verbundene Garage - Wo wird die Dachauflage befestigt? 20
18Ist eine separate Garage günstiger? 26
19Zugang von der Garage in den Hauswirtschaftsraum 49
20Platz zwischen Garage und Nachbar 26

Oben