Frage zum Grundstücksrecht

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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D

DNL

Vielleicht kannst du ja auch erstmal die Art und Weise thematisieren und erklären, wie du dich dabei gefühlt hast. Es gibt ja auch Menschen, die erstmal nur so wirken.
Möglicherweise hat er sich schon über etwas geärgert, wovon du gar nichts weißt.
Die andere Seite der Geschichte klingt manchmal ganz anders.
 
Musketier

Musketier

Wir haben eine ähnliche Situation und auf nachfrage beim Bauamt wurde mir gesagt, dass derjenige der höher liegt auch dazu verpflichtet ist sein Grundstück gegen den Nachbarn abzusichern sei es gegen Erdrutsch, Regenwasser etc.
Es klang als wäre es ein gewachsenes Grundstück. Dann muß derjenige sichern, der abgräbt oder aufschüttet.
 
Climbee

Climbee

Ich tu mir auch ein bisserl schwer, so ganz ohne Skizze.

Prinzipiell ist halt zu klären: wenn er das so macht, hättet ihr Nachteile? Wer hält das instand? Wer kommt für die Kosten der Instandhaltung langfristig auf? Vielleicht verkauft der Nachbar mal und der nächste Besitzer sagt: öh, wieso soll ich da was machen? Ist auf eurem Grundstück, bitte macht mal!
Also wenn, dann würde ich das entsprechend festlegen, wie die Rechtsverhältnisse sind.

Schränkt es mein Grundstücksrecht in irgendeiner Weise ein, dann würde ich die Sache Ablehnen. Und wenn ihr noch nicht wißt, wie ihr eure Außenanlagen plant und ob ggf. diese L-Steine für euch nachteilig sein könnten, dann würde ich dem Nachbarn das auch so sagen. Daß ich warten wollt, wir ihr den Außenbereich gestaltet, das wißt ihr noch nicht, und dann erst werdet ihr eine Entscheidung treffen können. Muß er halt solange warten. Und wenn er so motzig ist, wie sich das anhört, mei, das kann man ihm schon mal sagen, daß der Ton die Musik macht und bei DEN Tönen die Bereitschaft zur Kooperation nicht gerade zunimmt, gell? :cool:

Ansonsten: wenn es für euch keine Einschränkung bedeutet (oder sogar einen Vorteil): warum nicht!
Aber wie gesagt: langfristige Erhaltung würde ich dann aber festlegen.
 
D

DG

@Bauexperte hat die einzig richtige Antwort geliefert. ;)

Der Nachbar kann die 50cm kaufen, wenn man den Platz nicht selbst braucht. Teilung und Grunderwerb geht mit Nebenkosten nicht unter 5T€ ab, kann auch schnell mal 10T€ kosten.

Andernfalls - und das ist vermutlich das, was die Stadt erwirken will/wird - Baulast/Grunddienstbarkeit eintragen lassen, damit Sicherung, Unterhalt etc. geklärt ist. Umsonst auf gar keinen Fall, es sei denn, man bekommt vom Nachbarn im Gegenzug einen ähnlichen Vorteil eingeräumt, was in neuen Baugebieten allerdings eher unwahrscheinlich ist.

Einfachste Lösung: er soll wie hunderttausende andere Eigentümer auch seine Steine auf seinem Grundstück parken. Wenn ihm das nicht passt, soll er das Portemonnaie aufmachen - und zwar passend zum Umgangston.

Gesetzt den Fall, dass Ihr Euch bisher korrekt verhalten habt, Deine Beschreibung stimmt und Ihr dem Nachbarn keinen Anhaltspunkt für sein Verhalten gegeben habt:

1. Herzlichen Glückwunsch - Ihr habt einen Freund für's Leben gefunden, der Euren Bodenrichtwertpreis potentiell negativ beeinflusst.
2. Direkt einnorden, und zwar gründlich. Ansonsten wird er Euch mit hoher Wahrscheinlichkeit noch mit anderen Dingen auf der Nase rumtanzen oder es zumindest versuchen.

Wenn mir einer so käme, würde ich 1T€ Provision und 5T€ Kaution für etwaigen Grundstückserwerb/Baulasteintragung verlangen, damit er sich eine Stunde beim Notar mit mir unterhalten darf. Dann guckt der einmal blöd und baut seine Steine auf die Grenze.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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