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Bebauungsplan ist nicht Bebauungsplan. Meines Wissens nach geht die Genehmigungsfreistellung nur bei qualifizierten Bebauungsplänen. Sprich: wenn es nur ein Bebauungsplan muss trotzdem ein Genehmigungsprozess angestartet werden.Der uns vorliegende Bebauungsplan ist aktuell und rechtsgültig.
Das bedeutet, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ist möglich , das spart Zeit und Geld.
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